Aktuelles

Land fördert Forschungs- und Hochschuleinrichtungen

LPA - Das Land Südtirol fördert Universitäten, Hochschul- und Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz in Südtirol haben. Unterstützt werden auch entsprechende Einrichtungen im deutschen Kulturraum, die im Interesse des Landes Südtirol tätig sind. Die entsprechenden Ansuchen sind bis 31. Mai im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in Bozen einzureichen.

Das Land kann auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 9 vom 30. November 2004 Universitäten, Hochschul- und Forschungseinrichtungen Zuschüsse gewähren. Anspruchsberechtigt sind Forschungs- und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Südtirol sowie inländische Universitäts- und Hochschuleinrichtungen und jene des deutschen Kulturraumes, die im Interesse des Landes tätig sind.

Das Land kann sich mit Zuschüssen an den ordentlichen Führungskosten beteiligen oder Initiativen, Tätigkeiten und innovative Projekte fördern, die für das Land Südtirol von Interesse sind und zur Förderung des Wissenschaftsstandortes Südtirol beitragen.

Hochschuleinrichtungen oder Dienstleistungsstrukturen im Hochschulbereich mit Sitz in Südtirol können auch um Investitionsbeiträge für den Ankauf von Einrichtungs- und Ausstattungsgeräten, den Ankauf, Bau oder die Sanierung von Infrastruktur ansuchen, die der Wahrnehmung institutioneller Aufgaben und Tätigkeiten dienen.

Die Ansuchen um Gewährung von Beiträgen für die ordentliche Führung der Hochschul- und Forschungseinrichtungen können bis 31. Mai 2009 im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen, eingereicht werden. Die Ansuchen für Investitions- und Projektbeiträge sowie für ergänzende Beiträge (Aufstockungen) können jederzeit vorgelegt werden.

Die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen finden sich ebenso wie die Gesuchsvordrucke im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung. Weitere Informationen erteilt das zuständige Landesamt unter der Rufnummer 0471 41 29 55.

jw