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Lehrer-Ranglisten: Eintragungen auch jener mit Ausbildung 2007/08

(LPA) Lehrpersonen, die ihre Ausbildung im Herbst 2007 begonnen haben, konnten bis dato nicht in die Landesranglisten eingetragen werden. Dies ist nun mit einem von Schullandesrätin Sabina Kasslatter Mur eingebrachten Artikel im Finanzgesetz des Landes geändert worden. Dieser erlaubt die Eintragung in die Ranglisten auch jener, die ihre Ausbildung im akademischen Jahr 2007/08 begonnen haben.

Die Ranglisten für die befristete und die zeitlich unbefristete Aufnahme des Lehrpersonals sind mit dem so genannten Bildungs-Omnibusgesetz aus dem Jahr 2008 eingeführt worden. Allerdings galt damals noch die staatliche Bestimmung, dass nur Lehrpersonen in die Ranglisten eingetragen werden konnten, die am 1. Jänner 2007 entweder die Lehrbefähigung besaßen oder in der Ausbildung zur Lehrperson standen. Dies brachte mit sich, dass all jene, die im Herbst 2007 ihre Ausbildung begonnen haben, vor der Frage standen, ob und - falls ja - in welche Rangliste sie nach Abschluss der Ausbildung eingetragen würden.

Erst im Herbst des Vorjahres hatte das römische Parlament ein Einsehen und erlaubte die Eintragung in die Ranglisten auch jenen, die bisher wegen der zeitlichen Vorgabe ausgeschlossen waren. Mit einem Artikel im Finanzgesetz des Landes hat man die Südtiroler Regelung nun dieser Bestimmung angepasst. Auf Vorschlag von Schullandesrätin Kasslatter Mur erlaubt dieser Artikel die Eintragung in die Landesranglisten auch jenen Personen, die ihre Ausbildung zur Lehrperson im In- und Ausland im akademischen Jahr 2007/08 begonnen haben.

In den Genuss dieser Regelung kommen also Lehrpersonen, die die Ausbildung zum Grundschullehrer, die Spezialisierungsschule für den Sekundarschulunterricht oder die lehrbefähigenden Studiengänge am Konservatorium begonnen haben und jetzt abschließen oder in Bezug auf die Grundschullehrer in den kommenden Jahren abschließen werden. Die Regelung gilt auch für jene, die an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Brixen die Ausbildung von 500 Stunden für Religionslehrer absolvieren. "Ich bin froh, dass wir all diesen in der Ausbildung stehenden Lehrpersonen Sicherheit für ihre berufliche Zukunft verschaffen konnten", so Kasslatter Mur.

Die Eintragung in die Landesranglisten des Deutschen Schulamts ist noch bis 30. April möglich.

chr