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Berufsbildung: Maßnahmen zur Krisenbewältigung

LPA - Eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Berufsbildung sollen zur der Bewältigung der Wirtschaftskrise beitragen. Die Landesregierung genehmigte heute (Montag, 27. April) auf Vorschlag der zuständigen Landesrätinnen Sabina Kasslatter Mur und Barbara Repetto das entsprechende Interventionsprogramm.

Mit einer Bildungsoffensive wollen die Landesrätinnen auf die Krisensituation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt reagieren. Das Programm ist Teil des Maßnahmenpakets zur Wirtschaftsbelebung und umfasst fünf Schwerpunkte.

Zum einen soll Unternehmern, die ihren Beschäftigten - besonders solchen, die in die Lohnausgleichskasse überstellt sind - berufliche Weiterbildung bieten, auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 29 aus dem Jahr 1977 finanziell unter die Arme gegriffen werden. Mit Zuschüssen von bis zu 80 Prozent  und Vorschüssen von bis zur Hälfte der anerkannten Auslage kann das Land kurze Fortbildungskurse fördern. "Damit die Maßnahmen auch schnell und wirksam eingeleitet werden können, wird für die Beitragsgewährung ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung kommen", erklären die für Berufsbildung zuständigen Landesrätinnen Kasslatter Mur und Repetto.

Für die Durchführung von Bildungsprojekten für arbeitslose oder in die Mobilität überstellte Arbeitnehmende können auch Weiterbildungseinrichtungen und -vereine mit einer Förderung durch das Land rechnen. Außerdem will das Land selbst über die für Berufsbildung zuständigen Abteilungen 20 und 21 beziehungsweise über die einzelnen Berufsschulen branchen- und gebietsbezogene Weiterbildungslehrgänge für Personen in kritischer Beschäftigungslage anbieten. Außerdem haben die Berufsbildungsabteilungen die Möglichkeit, diese Lehrgänge auszulagern.

Um die Kursteilnehmenden finanziell zu entlasten, wird ihnen eine Studienbeihilfe von 3,60 Euro brutto je Stunde gewährt. Schließlich soll Unternehmen und Arbeitnehmenden in Krisensituationen Beratung und Orientierung geboten werden.

Mit dem heute von der Landesregierung verabschiedeten Interventionsprogramm wurde auch ein beschleunigtes Beitragsverfahren genehmigt. Der Beschluss tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. Weitere Informationen und die Gesuchsvordrucke sind auf den Bürgernetzseiten der Berufsbildung in deutscher und ladinischer (www.provinz.bz.it/berufsbildung) und italienischer Sprache zu finden (www.provincia.bz.it/formazione-professionale).

jw

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