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Kindergarten: Höchstsätze bleiben das dritte Jahr in Folge unverändert

LPA – Die maximale Monatsgebühr für den Besuch eines Landeskindergartens wird auch im kommenden Unterweisungsjahr 2009/10 nicht angehoben. "Die meisten Gemeinden haben die Gebühren aus Gründen der Familienfreundlichkeit weit unter der Höchstgrenze gehalten, daher haben wir gestern (Montag, 27. April) beschlossen, die bereits seit zwei Jahren geltenden Höchstsätze beizubehalten", sagt Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur.

Für den Besuch eines Landeskindergartens werden Eltern im Schuljahr 2009/10 demnach monatlich nicht mehr als 102 Euro bezahlen müssen, falls der verlängerte Stundeplan in Anspruch genommen wird. Für alle anderen gilt weiterhin ein Höchstsatz von 78 Euro im Monat.

"Da keine Gemeinde in Südtirol im laufenden Kindergartenjahr den Höchstsatz angewandt hat, die meisten Gemeinden vielmehr weit unter dem Höchstatz bleiben, haben wir auch in diesem Jahr von einer Anhebung abgesehen", erklärt die zuständige Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur. Sie verweist außerdem auf eine weitere Neuerung hin: Der Beschluss gilt ab dem Kindergartenjahr 2009/10 bis auf Widerruf, das heißt, die Landesregierung hat von der geltenden Praxis Abschied genommen, jährlich die Höchstbeträge der Kindergartengebühren zu bestimmen. Einen neuen Beschluss wird es nur dann geben, wenn sich die Höchstsätze verändern.

Im Sinne des Kindergartengesetzes obliegt es der Landesregierung die Obergrenze der Kindergartengebühren festzulegen. Die einzelnen Gemeinden können dann innerhalb dieses Rahmens die Monatsgebühren bestimmen, die für den Kindergartenbesuch zu entrichten sind.

jw