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Ladinische Schule: Rahmenrichtlinien für Grund- und Mittelschule genehmigt

LPA - Ab dem kommenden Schuljahr 2009/10 werden die ladinischen Grund- und Mittelschulen im Land ihre Arbeit nach Rahmenrichtlinien ausrichten. Die Landesregierung genehmigte diese Rahmenrichtlinien für die Schulen der ladinischen Ortschaften gestern (Montag, 27. April) auf Vorschlag von Landesrat Florian Mussner.

Auch an den ladinischen Grund- und Mittelschulen haben die umfangreichen Lehrpläne ausgedient. An ihre Stelle treten ab dem kommenden Schuljahr 2009/10 Rahmenrichtlinien, innerhalb derer die einzelnen Schulen ihre Curricula für die einzelnen Fächer und die fächerübergreifenden Lernbereiche autonom erstellen. Diese Rahmenrichtlinien für die Unterstufe der ladinischen Schule hat die Landesregierung am Montag auf Vorschlag des ladinischen Schul-Landesrats Florian Mussner genehmigt. Nun müssen sie noch dem Unterrichtsministerium und dem Obersten Schulrat zur Begutachtung unterbreitet werden, um Gültigkeit zu erlangen. 

"Nach ausführlichen Diskussionen haben wir uns dafür entschieden, einen wesentlichen Teil der bereits genehmigten Landesrahmenrichtlinien für die deutsche Schule zu übernehmen, diese aber an die besondere Situation der ladinischen Schule anzupassen", erklärt der ladinische Schul-Landesrat. Bei dieser Anpassung galt es also der Unterrichtsorganisation nach dem so genannten paritätischen Modell mit dem eigens entwickelten Sprachkonzept Rechnung zu tragen. "Das Ladinische bleibt Unterrichtsfach und Behelfssprache. Deutsch und Italienisch stehen im Unterricht weiterhin gleichrangig nebeneinander", sagt Schulamtsleiter Roland Verra.

Die Richtlinien geben unter anderem die verpflichtenden Unterrichtszeiten für Grund- und Mittelschule sowie für Pflicht- und Wahlbereiche vor und legen Qualitätskriterien für Wahlmöglichkeiten fest. Die Rahmenrichtlinien für die ladinischen Grundschulen sehen beispielsweise im Wahlbereich im Vergleich zur deutschen Schule eine Stunde weniger vor, um die Einhaltung des paritätischen Modells zu gewährleisten.

Was den Wahlpflichtbereich angeht, so wurde er für die Grundschule mit zwei Wochenstunden veranschlagt, im Mittelschulbereich bleiben wöchentliches und jährliches Kontingent der einzelnen Fächer unverändert: Der Wahlpflichtbereich umfasst eine Stunde je Woche, der Wahlbereich eine bis zwei Stunden.

Neben organisatorischen Vorgaben enthalten die Rahmenrichtlinien auch fachliche und fächerübergreifende Bestimmungen. Dabei stehen Individualisierung und Personalisierung des Unterrichts im Vordergrund. Diese Ziele verfolgt auch das Landesgesetz 5/2008. Dieses Landesgesetz  ist das Ergebnis der mehrjährigen Erprobung der Schulreform an Südtirols Schulen und bildet die gesetzliche Grundlage für die Rahmenrichtlinien.

jw