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Heimplätze für Studenten in Südtirol: Ansuchen ab 11. Mai

(LPA) Fast 600 Studenten bietet das Land Wohnmöglichkeiten in Heimen oder Kleinwohnungen. Wer in den Genuss einer solchen Unterbringung kommen möchte, kann ab 11. Mai darum ansuchen, die Zuweisung erfolgt in der chronologischen Reihenfolge der Gesuchsabgabe.

Die Heime, so das Ziel des Landes, sollen den Studenten ein angenehmes Wohn- und Lernumfeld bieten, Miete und Nebenspesen für die Unterbringung sind von den Bewohnern zu tragen. Voraussetzung für die Zuweisung eines Heimplatzes ist die Inskription in einen Laureats-, Fachlaureats- oder diesen gleichgestellten Studiengang an einer Hochschuleinrichtung in Südtirol. Zudem ist ein Mindeststudienerfolg vorzuweisen, der nicht weniger als 50 Prozent des für die Gewährung einer ordentlichen Studienbeihilfe erforderlichen Studienerfolgs umfasst. Darüber hinaus darf die gesetzliche Studiendauer um nicht mehr als zwei Jahre überschritten worden sein.

Für das kommende akademische Jahr 2009/10 kann ab 11. Mai, 9.00 Uhr im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen angesucht werden. Vor diesem Termin eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Gesuche können persönlich eingereicht oder dem Landesamt samt einer Kopie des Personalausweises per Fax (0471 412949) übermittelt werden. Die Zuweisung der Heimplätze erfolgt in chronologischer Reihenfolge der vorgelegten Anträge, wobei die persönlich abgegebenen Anträge Vorrang haben.

Die Antragsformulare gibt's zum Download im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/). Dort sind auch die Richtlinien, weitere Informationen sowie die aktualisierte Broschüre "Wohnen und Studieren in Südtirol" zu finden. Die Broschüre wird auf Anfrage auch zugeschickt.

chr