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Studienbeihilfen für Studierende im In- und Ausland

LPA - Studierende im In- und Ausland können sich - unter bestimmten Voraussetzungen - beim Land Südtirol um Studienförderung für das akademische Jahr 2009/2010 bewerben. Die Landesregierung hat die diesbezüglichen Wettbewerbsausschreibungen vor kurzem auf Antrag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur genehmigt. Erstansuchende sollten bereits jetzt das Account für die Gesuchsstellung beantragen.

Das Land Südtirol greift Studierenden im In- und Ausland finanziell unter die Arme

Die von der Landesregierung im Mai genehmigten Wettbewerbsauschreibungen beinhalten im Vergleich zu den Vorjahren einige Neuerungen. So wurde die Einkommensgrenze angehoben: Das bereinigte Einkommen, das als Einkommensgrenze für die Stipendiengewährung gilt, wurde von 27.000 auf 29.000 erhöht. Angehoben wurden auch die  Stipendienbeträge: Sie wurden allesamt um drei Prozent erhöht; das Höchststipendium beträgt somit 5700 Euro.

Verbesserungen für die Studierenden gibt es auch bei der Rückerstattung der Studiengebühren: Den Studierenden wird der tatsächlich eingezahlte Betrag rückerstattet, auch wenn er 500 Euro unterschreitet und auch dann, wenn die Studierenden teilweise von den Studiengebühren befreit sind.

Im Zusammenhang mit der Anreisestrecke zum Studienort gilt für Studierende in Südtirol, die ihren Wohnsitz am Studienort oder in seiner unmittelbaren Umgebung haben, eine Verringerung des Stipendiums um 60 Prozent, für Pendelnde hingegen von 30 Prozent. Neu ist nun, dass Studierenden, nicht mehr ab 30 Kilometern Fahrtstrecke als Pendler gelten, sondern bereits ab zehn Kilometern Entfernung vom Studienort entfernt.

Außerdem sieht die nun genehmigte Wettbewerbsausschreibung vor, dass Einkommen von Arbeitslosen, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung mindestens drei Monate in der Arbeitslosenliste eingetragen sind, nicht berücksichtigt wird.

Um die Studienbeihilfe angesucht wird im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen. Die Gesuchstellung für die Gewährung von ordentlichen und außerordentlichen Studienbeihilfen läuft von Mitte August bis 3. November 2009.

Studierende, die zum ersten Mal um eine Studienbeihilfe ansuchen, können ihr persönliches Account, bestehend aus Benutzernamen und Passwort, im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung ab sofort beantragen und so lange Wartezeiten während der Gesuchstellungszeit vermeiden. Die Anträge sind über den E-Government-Service www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung online verfügbar. Die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen sind unter http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ zu finden.

jw

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