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Auch Privat- und Abendschüler schulgebührenbefreit

LPA – Auch Oberschüler, die gleichgestellte Privatschulen oder Abendschulen besuchen, werden ab dem Schuljahr 2009/10 von den Schulgebühren befreit. Die Landesregierung hat am Montag (25. Mai) die im vergangenen Sommer als Maßnahme zur finanziellen Entlastung der Familien eingeführte Schulgebührenbefreiung auch auf Abend- und Privatschüler auszudehnen.

Ab dem kommenden Schuljahr bezahlen auch die Schülerinnen und Schüler gleichgestellter Privatschulen sowie der Abendschulen keine Prüfungs- oder Diplomgebühren mehr. Die Landesregierung hatte im Juli vergangenen Jahres eine Schulgebührenbefreiung für Oberschüler beschlossen, die ab dem Schuljahr 2009/10 auf für Privat- und Abendschüler zur Anwendung kommt. Den entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung auf Vorschlag von Schullandesrätin Sabina Kasslatter Mur am vergangenen Montag gefasst. Auf die Besuchsgebühren der Privat oder Abendschulen hat die jüngste Entscheidung der Landesregierung allerdings keine Auswirkung. Diese sind nach wie vor zu entrichten.

jw