Aktuelles

Studienförderung: Wettbewerbsausschreibung für Oberschulen

LPA - Ab 3. Juni können Oberschüler beim Land um Studienförderung für das Schuljahr 2009/10 ansuchen. Vorausgesetzt wird, dass das bereinigte Familieneinkommen im Jahr 2007 weniger als 23.000 Euro betragen hat. Die entsprechende Wettbewerbsausschreibung hat die Landesregierung vor kurzem auf Antrag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur genehmigt und gleichzeitig fast acht Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.

Die Wettbewerbsausschreibung der Studienbeihilfen betrifft Schüler und Schülerinnen der Sekundarschulen II. Grades, der Oberschulen und der Kunstschulen sowie der Vollzeitkurse der Berufsausbildung von mindestens fünfmonatiger Dauer.

Die Richtlinien zur Vergabe der Studienbeihilfen haben sich gegenüber dem laufenden Schuljahr 2008/2009 nicht wesentlich verändert. Wohl aber wurde das höchstmögliche bereinigte Einkommen, das noch Anrecht auf ein Stipendium gibt, von derzeit 21.000 Euro auf 23.000 Euro angehoben. Angesichts der Probleme auf dem Arbeitsmarkt wurde weiters festgelegt, dass das Einkommen von arbeitslosen Familienmitgliedern nicht für das zu berechnende Gesamteinkommen zählt, sofern diese unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Gesuchsstellung mindestens drei Monate – und nicht wie bisher sechs Monate – durchgehend in den Arbeitslosenlisten des zuständigen Arbeitsamtes eingetragen sind.

Eine wichtige verwaltungstechnische Neuerung im Schuljahr 2009/2010 ist die Festlegung eines einzigen Einreichetermins: Gesuche können demnach ab 3. Juni 2009 bis spätestens 8. Oktober 2009 in den jeweiligen Schulsekretariaten abgegeben werden.

"Die Abteilung Bildungsförderung wird die Studienbeihilfen für jene Schüler und Schülerinnen, die außerhalb der Familie untergebracht sind, sowie für Tagesheimschüler, vorrangig ausbezahlen", so Abteilungsdirektor Günther Andergassen. Damit will man jenen Familien entgegen kommen, die für die Heimunterbringung höhere Kosten zu bestreiten haben. Für diese Schüler und Schülerinnen gelten auch höhere Beträge als für Schüler und Schülerinnen, die zu Hause wohnen.

"Im laufenden Schuljahr 2008/2009 kamen übrigens insgesamt 9774 Schüler und Schülerinnen in den Genuss einer Studienbeihilfe", zieht der für Schulfürsorge zuständige Amtsdirektor Richard Paulmichl Bilanz. Dafür stellte die Landesregierung insgesamt 7,45 Millionen Euro zur Verfügung.

jw