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Erstmals Studienbeihilfen für Schüler und Studierende in Notsituationen

(LPA) Ende 2008 hat die Landesregierung den Weg dafür frei gemacht, Schülern und Studierenden, die sich in besonderen Notsituationen befinden, eine Studienbeihilfe zu gewähren. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, die notwendigen Vordrucke stehen nun zum Herunterladen bereit.

Als Notsituationen anerkannt werden gesundheitliche oder andere schwerwiegende Gründe, die Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern, eine Behinderung physischer, psychischer oder geistiger Natur, die studienrelevant ist, sowie Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen oder andere Naturereignisse.

Treffen diese Notsituationen zu, so kann von der gesetzlichen Studiendauer, vom Studienerfolg wie auch vom Alter der Antragsteller abgesehen werden. Im Bereich der Schulfürsorge ist es möglich, dass in nachweislich schwerwiegenden familiären Situationen auch die Bestimmungen über die wirtschaftliche Bedürftigkeit nicht angewandt werden. Die Notsituation muss allerdings durch ein Gutachten oder einen Bericht von offizieller Seite bestätigt werden. Auch ist dem Antrag in allen Fällen ein Sammelzeugnis oder die Bestätigung der Universität über den Studienverlauf bzw. der Schule über den Schulbesuch sowie eine Fotokopie des gültigen Personalausweises beizulegen.

Gesuche können das ganze Jahr über gestellt werden. Die dafür notwendigen Vordrucke stehen nun zum Herunterladen bereit. Schüler suchen im Landesamt für Schulfürsorge an, Studierende im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung. Die gemeinsame Adresse ist die Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen. Die Anträge, die Vergabekriterien und weitere Informationen sind auf der Homepage der Landesabteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/) zu finden.

chr