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Studienbeihilfen für Oberstufe: Vordrucke für Ansuchen liegen auf

(LPA) Bis 8. Oktober können Schüler der Oberstufe um Studienbeihilfen ansuchen. Die Landesregeirung hat den Weg für die Beihilfen auf Antrag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur frei gemacht, die Vordrucke liegen nun auf. Die Kriterien für die Vergabe der Beihilfen sind im Wesentlichen jene geblieben, die auch bereits für das abgelaufene Schuljahr gegolten haben.

Im abgelaufenen Schuljahr sind insgesamt 9774 Schüler in den Genuss einer Studienbeihilfe gekommen. Dafür hat die Landesregierung 7,45 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nun hat sie den Weg für die Ausschreibung der Studienbeihilfen für Schüler der Südtiroler Sekundarschulen II. Grades, Ober- und Kunstschulen sowie der Vollzeitkurse der Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von fünf Monaten freigemacht.

Während die Kriterien für die Zuweisung der Beihilfen im Wesentlichen jene aus dem Vorjahr sind, wurde das bereinigte Höchsteinkommen, das Anrecht auf ein Stipendium gibt, von 21.000 Euro auf 23.000 Euro angehoben. Neu berechnet wird auch das Einkommen von nun arbeitslosen Familienmitgliedern. Aufgrund der Probleme auf dem Arbeitsmarkt wird dieses nicht berücksichtigt, sofern die Familienmitglieder unmittelbar vor der Gesuchsstellung mindestens drei Monate durchgehend in den Arbeitslosenlisten des Arbeitsamtes eingetragen waren. Bisher betrug dieser Zeitraum sechs Monate.

Im Schuljahr 2009/10 gibt es nur mehr einen einzigen Termin für die Einreichung der Gesuche. Diese müssen bis 8. Oktober abgegeben werden, und zwar in den Sekretariaten der jeweiligen Schulen. Dort gibt's auch die nötigen Vordrucke, die zudem im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/default.asp) zu finden sind.

Die Landesabteilung Bildungsförderung wird die Studienbeihilfen für Schüler, die in Heimen oder - außerhalb des Elternhauses -privat untergebracht sind, sowie jene für die Tagesheimschüler vorrangig ausbezahlen. Damit will man Familien entgegenkommen, die für die Heimunterbringung höhere Kosten zu tragen haben. Dem wird im Übrigen auch durch höhere Beihilfen Rechnung getragen.

chr