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Grund- und Mittelschule: Bis 8. Oktober um Stipendien ansuchen!

LPA - Die Wettbewerbsausschreibungen zur Gewährung von Studienbeihilfen an Grund- und Mittelschüler im Schuljahr 2009/2010 sind vor kurzem von der Landesregierung auf Antrag der zuständigen Landesrätin Sabina Kasslatter Mur genehmigt worden. Die entsprechenden Gesuche können bis 8. Oktober 2009 im Landesamt für Schulfürsorge eingereicht werden.

Für die Gewährung der Stipendien gelten im Wesentlichen dieselben Kriterien wie im vergangenen Schuljahr 2008/2009. Sie entsprechen auch den Vergaberechtlinien der Studienförderung im Ober- und Berufschulbereich. Auf 23.000 Euro wurde allerdings das höchstmögliche bereinigte Jahreseinkommen angehoben, das noch Anrecht auf ein Stipendium gibt. Es betrug bisher 21.000 Euro.

Im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat die Landesregierung Erleichterungen beschlossen. So wird das Einkommen von arbeitslosen Familienmitgliedern nicht zur Berechnung des Gesamteinkommens herangezogen, sofern diese unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Gesuchsstellung mindestens drei Monate – und nicht wie bisher sechs Monate – durchgehend in den Arbeitslosenlisten des zuständigen Arbeitsamtes eingetragen waren.

Die Ansuchen um Studienbeihilfen für Grund- und Mittelschüler können bis spätesten 8. Oktober 2009 im Landesamt für Schulfürsorge, Bozen, Andreas-Hoferstraße 18, eingereicht werden. Dort sind auch die Vordrucke für die Ansuchen erhältlich. Diese können darüber hinaus von der Webseite der Landesabteilung Bildungsförderung www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/default.asp heruntergeladen werden.

Im abgelaufenen Schuljahr 2008/2009 kamen insgesamt 233 Schüler und Schülerinnen in den Genuss einer Studienbeihilfe. Dafür stellte die Landesregierung insgesamt 440.000 Euro zur Verfügung.

jw