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Studiengebühren: Rückerstattung auch unter 500 Euro

LPA - Das Land kann künftig anspruchsberechtigten Studierenden Studiengebühren auch dann rückerstatten, wenn der Betrag unter 500 Euro liegt. Das sehen die neuen Richtlinien zur Rückerstattung von Studiengebühren vor, die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in dieser Woche in Kraft treten.

"Die neue Bestimmung macht es uns künftig möglich, auch kleinere Summen zurück zu zahlen", sagt LRin Sabina Kasslatter Mur, auf deren Vorschlag die Landesregierung Mitte Juni die Rückerstattung von Studiengebühren neu geregelt hat. Die Landesrätin verweist darauf, dass manche Universitäten Studierende von den Studiengebühren teilweise befreien oder zum Teil rückerstatten, "in solchen Fällen kann das Land nun den Restbetrag rückerstatten", erklärt die zuständige Landesrätin.

Die Landesrätin ist der Meinung, dass die Neuregelung auch das entsprechende Landesbudget entlaste, zumal in vielen Fällen Studierende - um in den Genuss der Studiengebühren-Rückerstattung des Landes zu kommen - auf andere Anträge verzichtet haben, um die 500 Euro-Grenze nicht zu unterschreiten. "Ich gehe davon aus, dass Studierende nun dieses Anrecht auf Befreiung oder Teilbefreiung auch in Anspruch nehmen", sagt die Landesrätin.

Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die an einer universitären Einrichtung oder Fachhochschule in Italien oder in Ländern des deutschen Kulturraumes studieren und stipendienberechtigt sind. Kein Anrecht darauf haben hingegen Studierende, die von den Studiengebühren zur Gänze befreit sind oder denen die Studiengebühren gänzlich rückerstattet werden. 

Um Rückerstattung der Studiengebühren und um ein Landesstipendium wird gemeinsam im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18 angesucht. Für das akademische Jahr 2009/10 gelten der 15. September 2009 als Zwischentermin und der 3. November 2009 als Endtermin.

Die neuen Richtlinien zur Rückerstattung der Studiengebühren wurden im Amtsblatt der Region Nr. 32 vom vergangenen 4. August 2009 veröffentlicht.

jw