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Grund- und Mittelschule: Stipendien-Ansuchen bis 8. Oktober

(LPA) Noch bis zum 8. Oktober haben Grund- und Mittelschüler Zeit, um ein Stipendium für das kommende Schuljahr anzusuchen. Die Kriterien sind im Wesentlichen dieselben wie im Vorjahr und entsprechen den Richtlinien für Ober- und Berufsschulen. Allerdings kommen einige Neuerungen zum Tragen, mit denen man vor allem Opfern der Wirtschaftskrise unter die Arme greifen will.

Zuallererst hat die Landesregierung das maximale Jahreseinkommen angehoben, das noch zu einem Stipendium berechtigt. Es beträgt nun 23.000 Euro anstatt der bis dato geltenden 21.000 Euro. Zudem wird das Einkommen von arbeitslosen Familienmitgliedern nicht zur Berechnung des Gesamteinkommens herangezogen, sofern diese unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Gesuchsstellung mindestens drei Monate – und nicht wie bisher sechs Monate – durchgehend in den Arbeitslosenlisten eingetragen waren.

Die Ansuchen um Studienbeihilfen für Grund- und Mittelschüler können bis spätesten 8. Oktober im Landesamt für Schulfürsorge, Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, eingereicht werden. Dort sind auch die Vordrucke für die Ansuchen erhältlich. Diese können darüber hinaus von der Webseite der Landesabteilung Bildungsförderung im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/default.asp) heruntergeladen werden.

Im abgelaufenen Schuljahr 2008/2009 kamen insgesamt 233 Schüler in den Genuss einer Studienbeihilfe. Dafür hat die Landesregierung 440.000 Euro zur Verfügung gestellt.

chr