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Franzensfeste stetig nutzen: Auch kurzfristiges Konzept liegt vor

(LPA) Die Landesregierung hat heute (21. September) beschlossen, die Franzensfeste möglichst kontunierlich zu nutzen (siehe Mitteilung zu den Beschlüssen der Landesregierung). Langfristig bedeutet dies, dass alle vorliegenden Konzepte geprüft und bewertet werden. "Aber auch kurzfristig wird die Festung nicht leer stehen", so Kulturlandesrätin Sabina Kasslatter Mur.

In den nächsten Monaten werden - wie heute von der Landesregierung beschlossen und von Landeshauptmann Luis Durnwalder angekündigt - die vorgelegten langfristigen Nutzungskonzepte für die Franzensfeste geprüft. "Bis eine Entscheidung darüber fällt, soll die Festung aber nicht leer stehen", erklärt Kasslatter Mur.

Bereits in diesen Wochen wird die Festungs-Kapelle neu gestaltet, über den Winter und im Frühjahr werden das Bauten- sowie das Kultur- und Denkmalpflegeressort zudem daran arbeiten, die schon bestehende Ausstellung zur Geschichte der Festung zu erweitern und zu ergänzen. "Die Arbeit ist so angelegt, dass die neue Ausstellung in der Franzensfeste im Frühsommer eröffnet werden kann", so Landesrätin Kasslatter Mur. Zudem werden auch die Führungen des Vereins "Oppidum" weiter angeboten, dank derer die Besucher einen Einblick in das Gewirr aus Gängen und Räumen der ehemaligen k.u.k.-Festung erhalten können.

Neben den langfristigen Nutzungskonzepten gehen allerdings auch eine Vielzahl von Anfragen für die kurzfristige Nutzung der Franzensfeste ein, etwa für Konzerte oder andere Veranstaltungen. "Wir richten deshalb ein Führungskomitee für die Festung ein, das aus zwei Vertretern der Gemeinde und dreien des Landes bestehen wird", so die Landesrätin. Die Gemeinde wird im Komitee durch Vizebürgermeister Giovanni Cipolletta und "Oppidum"-Präsident Thomas Klapfer vertreten, das Land entsendet Vertreter der Bauten-, Vermögens- und Denkmalpflege-Abteilungen. Zwei Aufgaben wird das Führungskomitee übernehmen: "Es wird zunächst ein Reglement für die Nutzung der Festung ausarbeiten und danach auf der Grundlage dieses von der Landesregierung abgesegneten Reglements die Nutzungs-Anfragen von Fall zu Fall prüfen", so Kasslatter Mur.

chr