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Schule: Landesregierung beschließt Bewertungskriterien

LPA - Die Landesregierung hat heute die Richtlinien für die Schülerbewertung der Grund- und Mittelschulen Südtirols genehmigt. "Damit haben wir den letzten Mosaikstein in Sachen Reform der Grund- und Mittelschulen und einen wichtigen Baustein in der Umsetzung des Bildungsgesetzes gelegt", so Schullandesrätin Sabina Kasslatter Mur. Die beschlossenen Regeln betreffen alle mit der Schülerbewertung an Grund- und Mittelschulen verbundenen Aspekte und gelten für alle drei Sprachgruppen des Landes.

"Mit den neuen Bewertungskriterien übernimmt die Landesregierung nicht nur die staatlichen Vorgaben bezüglich der Bewertung in Noten, sondern fährt in der Umsetzung von Bildungsgesetz und Rahmenrichtlinien fort", so die Schullandesräte Kasslatter Mur und Florian Mussner. Zunächst definieren die Bewertungsrichtlinien Zuständigkeit der Lehrerkollegien, der einzelnen Lehrpersonen und der Klassenräte.

Was die Bewertung der Leistungen und Lernprozesse der Schüler sowohl in der Grundschule als auch in der Mittelschule betrifft, wird festgelegt, das diese - wie auf gesamtstaatlicher Ebene vorgegeben - mit Ziffernnoten erfolgt, dass aber die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler jeweils am Ende des ersten Semesters und am Schuljahresende zusätzlich beschrieben werden muss.

"Neu ist, dass die Schule beziehungsweise die Lehrpersonen den Schülern am Ende der Grundschule und am Ende der Mittelschule eine Kompetenzbescheinigung übergibt. Diese soll den Schülern und vor allem deren Eltern Aufschluss über die erreichten schulischen Ziele und über die erworbenen Kompetenzen in jedem Fach geben und damit die Entwicklung der Persönlichkeit der Heranwachsenden dokumentieren", so Landesrätin Kasslatter Mur.

Während die Nichtversetzung in die nächste Klasse in der Grundschule nur in außergewöhnlichen Fällen möglich ist, werden die Schüler der Mittel- und Oberschulen nur dann in die nächste Klasse versetzt, wenn sie in allen Fächern und auch im Verhalten positiv bewertet wurden. Mittelschüler müssen zudem während drei Viertel der Unterrichtszeit anwesend sein, um in die nächste Klasse versetzt zu werden. Eine negative Bewertung der Schüler der Mittel- und Oberschulen des Landes ist jedoch nur dann möglich, wenn diese während des Schuljahres insgesamt für mehr als fünfzehn Tage von der Schulgemeinschaft ausgeschlossen wurden.

Bei der Benotung sollte die Note vier nicht unterschritten werden. Eine Vier sollte es nur in besonderen Fällen geben, in der Grundschule gar nicht. Religion gilt nach wie vor als Schulfach, von dem man sich eventuell befreien lassen muss. Die Bewertung in Religion erfolgt ebenfalls in Ziffern. Die Religionslehrpersonen sind bei den Bewertungskonferenzen gleichberechtigt anwesend.

Die heute beschlossene Regelung enthält auch Bestimmungen zur Bewertung der Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose und Funktionsbeschreibung und der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und regelt, des Weiteren, die wesentlichen Vorgaben für die Eignungsprüfung.

jw