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Wahlen: Reisekostenrückerstattung für Studierende

LPA - Studierende, die eine Universität oder Hochschule im Ausland besuchen, können in der Landesabteilung Bildungsförderung um Rückerstattung der Reisespesen zur Ausübung des Wahlrechts ansuchen. Vorausgesetzt wird, dass sie kein Anrecht auf andere Reisekostenbegünstigungen haben.

Auslandsstudierende, die in Südtirol in die Wählerlisten eingetragen sind und sich zu Wahlterminen in ihre Heimatgemeinde begeben, haben Anrecht auf die Rückerstattung der Reisespesen, sofern sie keine anderen Begünstigungen in Anspruch nehmen können. Rückerstattet werden 60 Prozent des Bahnfahrscheines zweiter Klasse vom Studienort bis zur italienischen Staatsgrenze.

Die teilweise Reisespesenrückerstattung kann nur beantragt werden, wenn es im Ausland keine Wahlmöglichkeit gibt. Die Gesuche um teilweise Rückerstattung der Reisekosten müssen innerhalb von 60 Tagen ab Wahltermin im Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in der Landesabteilung für Bildungsförderung, Universität und Forschung in Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, eingereicht werden.

Die Gesuchsvorlagen und weitere Informationen sind auf den Bürgernetzseiten des Landesamtes unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung zu finden. Informationen sind außerdem unter der Rufnummer 0471 412938 oder über eMail (giorgia.arman@provinz.bz.it) erhältlich.

jw