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Oberschulbesuch und Berufsbildung außerhalb Südtirols: Förderung auch 2009/10

LPA - Schülerinnen und Schülern, die außerhalb der Landesgrenzen Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen, die es in Südtirol nicht gibt, greift die Landesregierung finanziell unter die Arme. Die entsprechende Wettbewerbsausschreibung wurde am Montag (9. November) auf Vorschlag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur genehmigt.

Die Landesregierung stellte für das laufende Studienjahr insgesamt 504.000 Euro bereit. "Im Vergleich zum Vorjahr stehen damit 44.000 Euro mehr für die Studienbeihilfen zur Verfügung, wodurch mehr Schülerinnen und Schüler in den Genuss der Förderungen kommen", freut sich die Bildungslandesrätin.

Die Stipendien sind je nach Familieneinkommen gestaffelt und liegen zwischen 1500 und 4000 Euro. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Studienförderung ist eine Mindestkursdauer von sechs Monaten.

Weitere 150.000 Euro stellte die Landesregierung für die Rückerstattung von Schul- bzw. Kursgebühren bereit. Auch in diesem Fall gilt das bereinigte Einkommen als Berechnungsgrundlage, die Rückerstattungsbeträge sind gestaffelt und betragen zwischen zehn und 70 Prozent der jeweiligen Schul- bzw. Kursgebühren. Die Rückerstattung wird nur bei einem Mindestbeitrag der Gebühren von mindesten 500 Euro gewährt.

Um die Studienförderungsmaßnahmen können EU-Bürger ansuchen, die seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ansässig sind, im Jahr 2008 ein bereinigtes Einkommen von höchstens 29.000 Euro erzielt haben (im vergangenen Jahr waren es 27.000 Euro) und für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung bzw. kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen. Bei besonders kostenintensiven Kursen mit Kursgebühren von mehr als 10.000 Euro, wird die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens, die zur Inanspruchnahme der Begünstigungen berechtigt, auf 31.000 Euro angehoben.

Die Gesuchsvordrucke liegen ab Dezember im Landesamt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen auf und stehen dann auch im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ zum Herunterladen bereit. Einreichetermin für die Ansuchen ist der 28. Jänner 2010.

jw