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Land fördert Sprachenlernen: Wettbewerb neu ausgeschrieben

LPA – Wer Sprachkurse besucht, kann auch in diesem Jahr um Landesförderung ansuchen. Das Land Südtirol gewährt Beiträge für den Besuch von Zweit- und Fremdsprachenkursen. Ein neuer Wettbewerb für den Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 ist nun ausgeschrieben worden. Entsprechende Ansuchen sind im Landesamt für Hochschulförderung einzureichen.

Neu in dieser Wettbewerbsausschreibung ist die verringerte Mindeststundenzahl der Kurse. Zuschüsse sind für Kurse mit einer Mindestdauer von drei Wochen (19 Kalendertagen) vorgesehen. Die Mindeststundenzahl, die bisher bei 25 Kursstunden pro Woche lag, wurde nun auf 20 Stunden herabgesetzt. Bei Kursen von mehr als drei Wochen darf das wöchentliche Min­destpensum von durchschnittlich 20 Kursstunden nicht unterschritten werden. Wird zusätzlich ein Praktikum absolviert, kann das wöchentliche Mindestpensum der Kursstunden auf 15 gesenkt werden.

Keine Veränderungen gibt es hingegen in Bezug auf die Dauer der Intensivsprachwochen, die von den jeweiligen Schulorganen organisiert und durchgeführt werden. Sie müssen mindestens sieben Kalendertage und 25 Wo­chenstunden umfassen. Vorausgesetzt wird außerdem, dass wenigstens 15 Schüler und Schülerinnen derselben Schule daran teilnehmen. Sollte die Mindestanzahl von 15 Schülern nicht erreicht werden, kann der Antrag bei Rechtfertigung der jeweiligen Schule trotzdem genehmigt werden.

Auch bei der Gewährung der Zuschüsse für den Sprachkursbesuch wird die wirtschaftliche Situation des Antragstellers berücksichtigt. Zur Anwendung kommen die Richtlinien für die wirtschaftliche Bedürftigkeit sowie die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Antragstellers, die für die  Gewährung der Studienbeihilfen an Universitätsstudenten gelten.

Die Wettbewerbsausschreibung und die Antragsformulare können auf der Homepage des Landesamtes für Hochschulförderung, Universität und Forschung  unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung eingesehen und von dort heruntergeladen werden. Die Antragsformulare liegen zudem im Amt auf. Die Gesuche von Bewerbern deutscher oder ladinischer Muttersprache sind im Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen, ( (0471) 41 29 45, einzureichen.  Bewerber italienischer Muttersprache wenden sich an das Amt für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen in der italienischen Landeskulturabteilung, Neubruchweg 2, Bozen, ( (0471) 41 12 71. Einreichtermine sind der 30. Jänner 2010, 31. Mai 2010 und 30. September 2010.

jw