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Studienbeihilfen für den Besuch von Ober- und Berufsschulen außerhalb Südtirols

(LPA) Schülerinnen und Schüler, die außerhalb der Landesgrenzen Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen, die es in Südtirol nicht gibt, können um Stipendien ansuchen. Auch für dieses Schuljahr hat die Landesregierung mit der Genehmigung einer Wettbewerbsausschreibung eine finanzielle Unterstützung vorgesehen.

Zulassungsbedingungen für die Studienförderungsmaßnahmen sind: EU-Bürgerschaft, Ansässigkeit in Südtirol seit mindestens zwei Jahren, ein bereinigtes Einkommen (Vermögenssituation und Familieneinkommen abzüglich der Freibeträge, die im Wettbewerb vorgesehen sind) von höchstens 29.000 Euro im Jahr 2008 sowie keine andere finanzielle Zuwendung für dasselbe Studium oder einen kostenlosen Heimplatz. Bei besonders kostenaufwändigen Kursen mit Kursgebühren von mehr als 10.000 Euro wird die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens auf 31.000 Euro angehoben.

Die Studienbeihilfen sind je nach Familieneinkommen gestaffelt und liegen zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Studienförderung ist eine Kursdauer von mindestens sechs Monaten.

Die Gesuchsvordrucke liegen im Landesamt für Schulfürsorge in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen auf und stehen auch im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/

zum Herunterladen bereit. Einreichetermin ist der 28. Jänner 2010.

mac