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Hochschulförderung 2010: Stipendien und Prämien für exzellente Leistungen
LPA - Das Land Südtirol vergibt 2010 bereits zum vierten Mal Leistungsstipendien. Hervorragende Studienabschlüsse werden außerdem mit Leistungsprämien ausgezeichnet, sofern der Studierende sein Studium fortsetzt. Um Leistungsstipendien und Leistungsprämie kann von 1. März 2010 bis einschließlich 7. April 2010 im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in Bozen angesucht werden.
"Wir wollen mit diesen Stipendien und Prämien Leistungsanreize setzen und hervorragende Studienleistungen honorieren", so Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur. Im Gegensatz zu anderen Hochschulförderungsmaßnahmen sei nicht die wirtschaftliche Bedürftigkeit, sondern die erzielte Studienleistung Maßstab für die Förderung, betont die Landesrätin.
In der neuen Wettbewerbsausschreibung, die vor kurzem von der Landesregierung genehmigt worden ist, bleibt die im vergangenen Jahr eingeführte Aufteilung der Leistungsstipendien nach geografischen Gesichtspunkten aufrecht: So werden die insgesamt 322 Leistungsstipendien im Verhältnis zur Anzahl der Südtiroler Studierenden an Universitäten in Südtirol, in Italien außerhalb Südtirols und im Ausland vergeben.
Neu ist, dass 85 Prozent der Leistungsstipendien nach Studienbereichen aufgeteilt werden, 15 Prozent werden hingegen über eine allgemeine Rangordnung vergeben. Alle Studiengänge wurden zu diesem Zweck in die vier Bereiche Geisteswissenschaften, künstlerische Studien, Theologie und Lehramtsstudien, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und Recht, Naturwissenschaften und Technik und Medizinische Studien und Pflegewissenschaften eingeteilt. Die Zuteilung der einzelnen Studien ist auf der Homepage des Amtes(http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/) einzusehen.
"Wir arbeiten laufend daran, die Vergabe gerechter zu gestalten", erklärt Landesrätin Kasslatter Mur. "Die Vergabekriterien wurden auf Vorschlag der Südtiroler HochschülerInnenschaft und gemeinsam mit Universitätsvertretungen erarbeitet. Somit werden nun die unterschiedlichen Bewertungen und Leistungsniveaus in den einzelnen Studienbereichen stärker berücksichtigt. Wir versprechen uns davon eine gerechte Verteilung, auch wenn dies aufgrund der Heterogenität der Zielgruppe weiterhin eine große Herausforderung bleiben wird", meint die Landesrätin.
Um Leistungstipendien können sich Studierende bewerben, die im akademischen Jahr 2008/2009 mindestens 40 Studienkrediten (ECTS) und einen Mindestnotendurchschnitt oder eine Abschlussnote des Bachelors von mindestens 1,5 (Ausland) oder 27/30 (Italien) erzielt haben. Der Notendurchschnitt wird als gewichteter Durchschnitt aus den Noten und ECTS jeder einzelnen Prüfung errechnet, die der Studierende im Online-Gesuch angibt. Der Betrag des einzelnen Stipendiums wurde heuer auf 1140 Euro erhöht.
Leistungsprämien von 1140 Euro werden hingegen 40 Uni-Absolventen gewährt, die ihr mindestens vierjähriges Studium mit einer exzellenten Note abgeschlossen haben. Wichtigste Voraussetzung für die Prämie ist das Weiterstudium in Form einer postuniversitären Ausbildung - also eines weiterbildenden Masters der Aufbaustufe, postgradualen Masters, Spezialisierungskurses, Forschungsdoktorates oder Doktoratsstudiums nach österreichischem Studienrecht. "Die Leistungsprämie soll daher nicht nur eine besondere Anerkennung ausdrücken, sondern gleichzeitig auch Anreiz für einen weiteren Bildungsweg bieten", so LRin Kasslatter Mur.
Um das Leistungsstipendium und die Leistungsprämie kann von 1. März bis einschließlich 7. April 2010 im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen angesucht werden. Die Anträge sind auf der Webseite www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung zu finden. Studierende, die zum ersten Mal um eine Förderung ansuchen, können ihren Account, bestehend aus Benutzernamen und Passwort, ab sofort persönlich und nach Vorlage eines Personalausweises, der Steuerkarte und einer E-Mail-Adresse beantragen. Nach Versenden des Antrags erhalten die Antragstellende eine Bestätigungs-E-Mail, die als Nachweis für die ordnungsgemäß erfolgte Einreichung gilt. Nähere Auskünfte gibt es unter 0471 41 29 47 und 0471 41 29 26 oder über hochschulfoerderung@provinz.bz.it. Die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen sind unter http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ zu finden.
jw