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Schule: Dienstaustritte bis 16. Januar melden!
LPA - Lehrpersonen, die zum 1. September 2010 ihren Dienstaustritt planen, müssen bis spätestens 16. Januar 2010 in der jeweiligen Direktion das entsprechende Dienstaustritts-Gesuch einreichen. Auf diesen Termin und die diesbezüglichen Vorgaben des Unterrichtsministeriums weist das Deutsche Schulamt hin.
Die Dienstaustritte des Lehrpersonals wurden durch die Ministerialdekrete Nr. 95 und 96 geregelt. Termine und Modalitäten wurden mit Ministerialrundschreiben Nr. 96 vom 15. Dezember 2009 bekannt gegeben. Demnach ist der 16. Januar 2010 der letzte Termin, innerhalb dessen um freiwillige Pensionierung, um freiwilligen Dienstaustritt mit und ohne Pensionsanspruch, um definitiven Dienstaustritt oder um Dienstverlängerung über das 65. Lebensjahr hinaus angesucht werden kann. Bis zum 16. Januar besteht außerdem die Möglichkeit, bereits vorgelegte Ansuchen zu widerrufen.
Die Ansuchen sind an die zuständige Direktion zu richten, die diese dann an das Schulamt weiterleitet. Schulamtsleiter Peter Höllrigl erinnert daran, dass Lehrpersonen, die innerhalb August 2010 das 65. Lebensjahr vollenden, von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden. Weitere Informationen gibt es auf den Web-Seiten des Deutschen Schulamtes (www.provinz.bz.it/schulamt/) unter aktuelle Rundschreiben oder im Amt für Verwaltung des Lehrpersonals des Schulamts, Amba-Alagi-Straße 10, Bozen.
jw