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Land Südtirol fördert Mobilität der Forschenden
LPA - In Südtirol lebende Forschende, die vorübergehend an einer Forschungseinrichtung außerhalb des Landes tätig sein möchten, können sich beim Land Südtirol um ein Forschungsstipendium bewerben. Dasselbe gilt für außerhalb Südtirols tätige, erfahrene Forschende, die für eine befristete Zeit an einer Südtiroler Einrichtung ein Projekt durchführen wollen. Das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung hat nun den ersten Wettbewerb zur Vergabe von Forschungsstipendien ausgeschrieben.
Mit Hilfe der Forschungsstipendien will das Land nicht nur die Forschung in Südtirol vorantreiben, sondern besonders auch die Mobilität und den Austausch von Forschenden anregen und unterstützen. "In den Zukunftsbereichen Forschung und Innovation liegt die Rolle der Politik und der öffentlichen Hand zunehmend darin, den Fluss von Wissen und Technologie zu erleichtern und Netzwerkbildungen zu fördern", so Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur. Die Landesregierung habe daher im Jahr 2008 einen Mehrjahresplan für Forschung und Innovation ausgearbeitet. Eines der Ergebnisse dieses Plans sei der Stipendien-Wettbewerb.
Die zu vergebenen Forschungsstipendien können in allen Fachdisziplinen beantragt werden. Sie werden für mindestens sechs und höchstens 24 Monate gewährt. Antragstellende müssen bei ihrer Bewerbung ein Forschungsprojekt vorlegen und ihren Aufenthalt am vorgesehenen Forschungsort begründen.
Jene Forscherinnen und Forscher, die an eine Forschungseinrichtung außerhalb der Landesgrenzen gehen, müssen ein abgeschlossenes Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium vorweisen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie in den vergangenen zehn Jahren mindestens fünf Jahre in Südtirol gelebt haben und nach dem Auslandsaufenthalt wieder nach Südtirol zurückkehren. Für sie beträgt das Forschungsstipendium 3.300 Euro brutto monatlich.
Aus dem In-und Ausland nach Südtirol kommende Antragstellende müssen ebenfalls über ein Forschungsdoktorat bzw. gleichwertiges Doktoratstudium verfügen, darüber hinaus bereits mindestens zwei Jahre lang wissenschaftlich gearbeitet haben und dies durch entsprechende hochwertige Publikationen belegen. Sie können mit einem Forschungsstipendium in Höhe von 4.700 Euro brutto monatlich (bei mindestens zweijähriger Forschungserfahrung) bzw. 5.400 Euro brutto monatlich (bei mindestens vierjähriger Forschungstätigkeit) rechnen.
Die Ansuchen sind bis 31. März 2010 im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung (Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen) einzureichen.
Nähere Informationen gibt’s im Südtiroler Bürgernetz (www.egov.bz.it) sowie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Daniela Ferraro (Tel. 0471 412955, eMail: daniela.ferraro@provinz.bz.it).
jw