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Zulassungsnote für Mittelschulabschluss

LPA - Die staatliche Abschlussprüfung der Unterstufe, die Mittelschul-Abschlussprüfung, findet ab Mitte Juni statt. Neu ist in diesem Jahr, dass in die Abschlussbewertung eine die Zulassungsnote einfließt. Wie diese Note errechnet wird, darüber hat Schulamtsleiter Peter Höllrigl in einem Rundschreiben informiert.

Schon kurz nach Schulende treten die Schülerinnen und Schüler der dritten Mittelschulklassen zur ersten großen Prüfung in ihrer Schulkarriere an. Bei der Festlegung des Prüfungstermins haben die autonomen Schulen einen Spielraum. Fest steht allerdings der Termin für die gesamtstaatliche schriftliche Vergleichsprüfung in Mathematik und Sprache, die staatsweit am 17. Juni durchgeführt wird.

Um zur Prüfung antreten zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler einen Schulbesuch von mindestens 75 Prozent der Unterrichtszeit und positive Bewertungen in allen Fächern einschließlich Betragen (Religion ausgenommen) nachweisen. Die Prüfung besteht aus fünf schriftlichen Tests (Deutsch, Italienisch, mathematisch-naturwissenschaftlich-technologischer Bereich, Fremdsprache Englisch sowie die Vergleichsprüfung) und einem Prüfungsgespräch. Bei der Berechnung der Gesamtbewertung der staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe wird neben den Prüfungsergebnissen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen auch die so genannte "Zulassungsnote" berücksichtigt.

Diese Zulassungsnote hat einen auf gesamtstaatlicher Ebene festgelegten Berechnungsmodus. Es handelt sich dabei um den Gesamtdurchschnitt des Mittelwerts der Bewertungen des zweiten Semesters (alle Fächer der Grundquote, Religion ausgenommen, und den fächerübergreifenden Lernbereichen, falls mit eigener Ziffernnote bewertet, sowie dem Verhalten) und dem Mittelwert der Bewertungen aller Fächer und fächerübergreifenden Tätigkeiten (Pflichtquote) des ersten und zweiten Semester der dritten Klasse. Dieser Durchschnittswert wird ab der Kommastelle fünf auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Liegt die Kommazahl darunter, rundet der Klassenrat den Durchschnittswert unter Berücksichtigung der Bewertungen des ersten Semesters der dritten Klasse, der Schlussbewertung des ersten und zweiten Mittelschuljahres, der Lernentwicklung und erreichte Kompetenzen, der Mitarbeit und des Einsatzes im Unterricht und in der Schulgemeinschaft auf oder ab.

jw