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Sommerbetreuung und Sprachförderung: Bis Ende März um Beiträge ansuchen!

LPA - Noch bis zum 31. März 2010 können öffentliche Körperschaften, Vereine ohne Gewinnabsicht und Einzelpersonen beim Land Südtirol um Förderung von Projekten zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen während der schulfreien Sommermonate ansuchen.

"Das Land bezuschusst im Sinne der Familienfreundlichkeit pädagogisch qualifizierte Betreuungsprojekte und fördert dazu Initiativen, Tätigkeiten und Projekte, die Familien bei Erziehung und Bildung ihrer Kinder unterstützen", erläutert die Landesrätin die Ziele der Sommerbetreuung.

Eine der wesentlichen Neuerung, auf die sich die Landesregierung in diesem Jahr geeinigt hat, ist die stärkere Betonung der Koordinierungsfunktion der Gemeinden. Die Gemeinde oder eine von ihr beauftragte Stelle achtet darauf, dass die eingereichten Projekte qualitativ hochwertig und auf den Bedarf der Familien vor Ort zugeschnitten sind. Innerhalb 20. April bewertet die Gemeinde die beantragten Projekte und schlägt dem Landesamt für Schulfürsorge die finanzielle Unterstützung des Projekts oder dessen Ablehnung vor.

Neu ist 2010 außerdem, dass Projekte zur Förderung der Zweitsprachkenntnisse - also Deutsch und Italienisch - vom Land besonders unterstützt werden. "Wir wollen die Begegnung und das Erlernen beider Sprachen in spielerischer und pädagogisch durchdachter Weise etwa durch Gruppenbetreuende beider Sprachgruppen und andere Organisations- und Lernformen fördern", betont Bildungslandesrätin Kasslatter Mur. Um das Angebot solcher Projekte anzuregen, erhalten Initiativen, die nachweislich Sprachförderung durchführen, einen um 20 Prozent höheren Landesbeitrag.

Nach wie vor gilt eine Mindestteilnehmendenzahl von zehn Kindern oder Jugendlichen je Projekt, damit dieses vom Land bezuschusst wird. Darüber hinaus muss je acht Teilnehmenden eine Betreuungskraft vorgesehen werden. Auch weiterhin darf der Landesbeitrag nicht mehr als 67 Prozent der anerkannten Kosten abdecken.

Die ganztägige Betreuung von jeweils acht Kindern bzw. Jugendlichen pro Woche wird vom Land mit 600 Euro gefördert, für die halbtägige Betreuung gibt es 400 Euro. Ab sofort werden bei der Abrechnung des Beitrages im Herbst auch Anwesenheitslisten verlangt.

"Das pädagogische Betreuungsangebot wird von den Südtiroler Familien sehr gut angenommen und ist stark nachgefragt", erklärt Kasslatter Mur. In 106 Gemeinden gebe es bereits solche Angebote, die Tendenz sei steigend. Auch nehme die Dauer der einzelnen Angebote zu: waren es anfangs fast ausschließlich zwei- bis dreiwöchige Projekte, so würden mittlerweile auch Initiativen angeboten, die sich über die gesamte schulfreie Zeit erstrecken. "Die Politik will damit den Bedürfnissen besonders jener Familien entgegenkommen, deren Eltern arbeiten", so die Landesrätin.

Alle nötigen Informationen zu den Beitragsansuchen für Sommerbetreuungsprojekte finden sich auf der Webseite www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/foerderungen-institutionen/nachmittags-sommerbetreuung.asp.

jw