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Bis 30. April um Eintragung in Schulranglisten ansuchen

(LPA) Die Landesregierung hat die Bestimmungen festgelegt, nach denen die Schulranglisten erstellt werden. In einem Rundschreiben weist Schulamtsleiter Peter Höllrigl nun darauf hin, dass bis Freitag, 30. April, die Gesuche um die Eintragung in die Ranglisten aller Schulstufen abgegeben werden müssen.

Lehrpersonen, die bereits in den Landesranglisten des Schulamtes eingetragen sind, können in ihrem Gesuch bis zu fünf Direktionen angeben, in deren Schulranglisten sie eingetragen werden wollen. Jene Lehrpersonen, die noch nicht in die Ranglisten eingetragen sind, aber die Voraussetzungen dafür erfüllen, können hingegen bis zu zehn Direktionen nennen. Eigene Bestimmungen gibt es zudem für Lehrpersonen, die mit Vorbehalt in den Landesranglisten eingetragen sind, sowie für jene, die eine vorbehaltliche Eintragung beantragen. Innerhalb 26. Juli müssen jene, die mit Vorbehalt in den Schulranglisten eingetragen sind, die entsprechende Dokumentation bzw. Eigenerklärung nachreichen, damit der Vorbehalt aufgehoben wird.

Wie Schulamtsleiter Höllrigl in dem Rundschreiben mitteilt, müssen die Lehrpersonen die Gesuche nicht im Schulamt, sondern bei jenen Direktionen einreichen, an deren Schule sie im laufenden Schuljahr unterrichten. Wer derzeit nicht im Dienst ist oder außerhalb Südtirols Dienst leistet, kann das Gesuch bei einer beliebigen Schule abgeben. Um Eintragung in die Schulranglisten kann nur in einer einzigen Provinz angesucht werden. Es ist aber möglich, sich gleichzeitig in die Schulranglisten deutscher, italienischer und ladinischer Schulen eintragen zu lassen, in diesem Fall müssen dafür getrennte Gesuche eingereicht werden.

Bewerberinnen und Bewerber können um die Eintragung in die Schulranglisten jener Stellenpläne und Wettbewerbsklassen ansuchen, für die sie alle Voraussetzungen bereits erfüllen oder dies bis spätestens 26. Juli tun.

Die provisorischen Schulranglisten werden von der Direktorin bzw. dem Direktor mit Dekret genehmigt und am 31. Mai veröffentlicht. Gegen diese provisorischen Schulranglisten kann innerhalb von zehn Tagen Einspruch erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist und der Entscheidung über die Einsprüche werden die Ranglisten vom Direktor bzw. der Direktorin am 30. Juli definitiv genehmigt.

mac