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Deutschunterricht an italienischen Grundschulen: Gesuche bis 30. April

(LPA) Bis 30. April haben all diejenigen Zeit, ihr Gesuch um Eintragung in die Schulranglisten zu stellen, die im kommenden Schuljahr an italienischen Grundschulen Deutsch unterrichten wollen. Am 10. September findet die schriftliche Prüfung im Zuge des entsprechenden Wettbewerbs statt.

Das Landesamt für Lehrpersonalverwaltung im italienischen Schulamt hat nun den Termin für die schriftliche Prüfung der Deutsch-Lehrpersonen an italienischen Grundschulen auf den 10. September festgelegt. Gleichzeitig macht das Amt darauf aufmerksam, dass all jene, die am Wettbewerb teilnehmen wollen und mit Vorbehalt in die Landesranglisten eingetragen sind, auch um die Eintragung in die Schulranglisten ansuchen müssen. Dies, weil eine solche Eintragung die Voraussetzung für den Erhalt eines befristeten Lehrauftrags ist. Gesuche um die Eintragung in die Schulranglisten werden bis 30. April entgegen genommen.

chr