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Eintragung in Ranglisten mit Vorbehalt: Dokumente bis 26. Juli nachreichen

(LPA) Lehrpersonen, die mit Vorbehalt in die Landes- oder Schulranglisten eingetragen worden sind, haben bis 26. Juli Zeit, die fehlenden Dokumente nachzureichen. Dies teilt Schulamtsleiter Peter Höllrigl in einem Rundschreiben mit.

All jene angehenden Lehrpersonen, die bei Ablauf der Frist für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten noch nicht alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt haben, hatten die Möglichkeit, sich mit Vorbehalt in die Ranglisten eintragen zu lassen. Die Dokumentation der bei der Eintragung fehlenden Voraussetzungen, also etwa des Studientitels, der Lehrbefähigung, des Laureats in Bildungswissenschaften oder des Zweisprachigkeitsnachweises bei Zweitsprachlehrern, muss allerdings noch vor Beginn des neuen Schuljahrs nachgereicht werden.

Schulamtsleiter Höllrigl hat nun den 26. Juli als Endtermin für das Nachreichen der Dokumentation festgelegt. Wird dieser Termin eingehalten, wird der Vorbehalt aufgehoben. Je nach Datum, zu dem die bei der Eintragung fehlende Voraussetzung erlangt worden ist, sind dabei verschiedene Vorgehensweisen zu beachten.

Lehrpersonen, die dies nach dem 22. März geschafft haben, müssen beim Deutschen Schulamt den Vordruck 1 für die Auflösung des Vorbehalts einreichen (evtl. auch per Fax an 0471 417589). All jene, die die Voraussetzungen erst nach dem 30. April erlangt haben, müssen Vordruck 2 einreichen, und zwar bei jener Schuldirektion, bei der sie das Gesuch um Eintragung in die Schulranglisten abgegeben haben.

chr