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Ab 16. August können Studierende online um Studienförderung ansuchen

LPA - Ab Montag, 16. August, und in der Folge bis 4. November 2010 können Studierende im In- und Ausland ihre Online-Gesuche um Studienförderung des Landes Südtirol stellen. Die Termine gelten sowohl für die Gewährung von Studienbeihilfen, als auch für die Rückerstattung der Studiengebühren.

"Die Stipendienbeträge wurden in diesem Jahr allesamt durchschnittlich um 100 Euro angehoben, das Höchststipendium beträgt somit 5.800 Euro", erklärt Landesrätin Kasslatter Mur, auf deren Initiative die Landesregierung vor kurzem die entsprechende Wettbewerbsausschreibung genehmigt hatte. Die Landesrätin verweist darauf, dass die niedrigste Einkommensklasse abgeschafft worden sei, wodurch nun weit mehr Studierende ein Höchststipendium erhalten könnten. "Außerdem haben wir das bereinigte Höchsteinkommen von 29.000 auf 30.000 Euro angehoben, ebenso wie das Ausmaß der niedrigsten Studienbeihilfe, das von 1.270 Euro auf 1.400 Euro gestiegen ist", so die Landesrätin. Abgegangen ist die Landesregierung hingegen von der pauschalen Vergütung der Reisespesen, da diese im Zeitalter der Billigflüge nicht mehr gerechtfertigt scheint.

Die Anträge sind über den eGovernment-Service www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung online verfügbar. Um den Online-Antrag ausfüllen zu können, benötigt jeder Studierende einen Account mit Benutzernamen und Passwort, der ab sofort persönlich im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen beantragt werden kann.

Nach Versenden des Antrags erhalten die Antragstellenden eine Bestätigungs-eMail, die als Nachweis für die ordnungsgemäß erfolgte Einreichung gilt. Nähere Auskünfte gibt es unter den Rufnummern 0471 412944 oder 0471 412946 oder auch über eMail: hochschulfoerderung@provinz.bz.it.

Die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen sind unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ zu finden.

jw