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Studienbeihilfen: Ansuchen bis 4. November

(LPA) Bis 4. November können Studenten im In- und Ausland ihre Gesuche um eine Studienförderung des Landes einreichen, und zwar online. Der Endtermin gilt für die Gewährung von Studienbeihilfen ebenso wie für die Rückerstattung der Studiengebühren.

"Die Stipendienbeträge wurden in diesem Jahr durchschnittlich um 100 Euro angehoben, das Höchststipendium beträgt somit 5800 Euro", erklärt Landesrätin Sabina Kasslatter Mur, auf deren Initiative die Landesregierung vor kurzem die entsprechende Wettbewerbsausschreibung genehmigt hatte. Die Landesrätin verweist darauf, dass die niedrigste Einkommensklasse abgeschafft worden sei, wodurch nun weit mehr Studenten ein Höchststipendium erhalten könnten.

"Außerdem haben wir das bereinigte Höchsteinkommen von 29.000 auf 30.000 Euro angehoben, ebenso wie das Ausmaß der niedrigsten Studienbeihilfe, das von 1270 Euro auf 1400 Euro gestiegen ist", so die Landesrätin. Abgegangen ist die Landesregierung hingegen von der pauschalen Vergütung der Reisespesen, da diese im Zeitalter der Billigflüge nicht mehr gerechtfertigt scheint.

Die Anträge sind über den eGovernment-Service www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung online verfügbar. Um den Online-Antrag ausfüllen zu können, benötigt jeder Student einen Account mit Benutzernamen und Passwort, der persönlich im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen beantragt werden kann. Nach Versenden des Antrags erhalten die Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail, die als Nachweis für die ordnungsgemäß erfolgte Einreichung gilt.

Nähere Auskünfte gibt's unter den Rufnummern 0471 412944 oder 0471 412946 oder per E-Mail an hochschulfoerderung@provinz.bz.it. Die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen sind unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ zu finden.

chr