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Studienbeihilfen für Heimschüler: Bis 28. Oktober ansuchen!

LPA - Noch bis zum 28. Oktober können Heim- und Tagesheimschüler der Grund- und Mittelschulen um ein Landesstipendium für das Schuljahr 2010/11 anzusuchen. Die entsprechende Wettbewerbsauschreibung hat die Südtiroler Landesregierung kürzlich auf Antrag von Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur genehmigt. Die Kriterien sind im Wesentlichen dieselben wie im Vorjahr.

Um die Studienförderungsmaßnahme können sich Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte bewerben. Vorausgesetzt wird, dass der Antragstellende in Südtirol ansässig oder aus Studiengründen in einer Gemeinde Südtirols wohnhaft ist. Das bereinigte Einkommen (Vermögenssituation und Familieneinkommen abzüglich der Freibeträge, die im Wettbewerb vorgesehen sind) darf im Jahr 2009 höchstens 23.000 Euro betragen haben. Zudem darf für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung oder einen kostenlosen Heimplatz in Anspruch genommen werden. Die Studienbeihilfen für Heimschüler sind je nach Familieneinkommen gestaffelt und liegen zwischen 1200 und 2800 Euro. Für Tagesheimschüler sind die Beträge um 30 Prozent niedriger.

Die Gesuchsvordrucke liegen im Landesamt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen (Tel. 0471 413305/44, 0471 412924/25, E-Mail: schulfuersorge@provinz.bz.it) auf und stehen auch im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung zum Herunterladen bereit.

Im abgelaufenen Schuljahr 2009/2010 kamen insgesamt 252 Schülerinnen und Schüler in den Genuss der genannten Studienbeihilfe. Die Landesregierung stellte dafür rund 435.000 Euro zur Verfügung.

jw