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Studienbeihilfen: Bis 4. November ansuchen
LPA – um in den Genuss von Studienbeihilfen des Landes zu kommen, können Studierende noch bis zum Donnerstag, 4. November 2010, ansuchen. Innerhalb 4. November müssen auch die Anträge um Rückerstattung der Studiengebühren gestellt werden.
"Die Stipendienbeträge wurden heuer durchschnittlich um 100 Euro angehoben, das Höchststipendium beträgt somit 5800 Euro", erklärt Landesrätin Sabina Kasslatter Mur. Wie die Landesrätin erklärt, sei die niedrigste Einkommensklasse abgeschafft worden, wodurch nun weit mehr Studenten ein Höchststipendium erhalten könnten.
"Außerdem haben wir das bereinigte Höchsteinkommen von 29.000 auf 30.000 Euro angehoben, ebenso wie das Ausmaß der niedrigsten Studienbeihilfe, das von 1270 Euro auf 1400 Euro gestiegen ist", sagt Kasslatter Mur. Nicht mehr gewährt wird hingegen die pauschale Vergütung der Reisespesen.
Noch bis zum 4. November können Studierende im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen um eine Studienbeihilfe bzw. um die Rückerstattung der Studiengebühren ansuchen. Anträge können über den E-Government-Service www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung online ausgefüllt werden. Nach dem Versenden des Antrags bekommen die Antragstellenden eine Bestätigungsmail. Diese gilt als Nachweis für die ordnungsgemäß erfolgte Einreichung.
Studierende, die zum ersten Mal um eine Studienbeihilfe ansuchen, können ihren Account (Benutzernamen und Passwort) persönlich im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung beantragen.
Detailierte Informationen gibt es unter der Rufnummer 0471 41 29 44/46 oder auch via E-Mail (hochschulfoerderung@provinz.bz.it). Die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen sind im Web unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ zu finden.
SAN