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Oberstufe: Verteilungsplan und Rahmenrichtlinien an Landesschulrat

Vor einer Woche hat die Landesregierung den Schulverteilungsplan im Rahmen der Reform der Oberstufe in erster Lesung genehmigt, nun ist er mit den Rahmenrichtlinien dem Landesschulrat zur Begutachtung übermittelt worden. Die Rahmenrichtlinien ersetzen die bestehenden Lehrpläne der Oberschulen und legen Stundentafeln sowie Unterrichtszeiten fest.

Dem Verteilungsplan, der vorsieht, welche Bildungsangebote der Oberstufe künftig auf welche Schulen und Bezirke verteilt werden, galt in den letzten Wochen das ganze öffentliche Interesse, obwohl er nur ein Baustein der Reform der Oberstufe ist. Daneben müssen auch die fachlichen und organisatorischen Rahmenrichtlinien rechtzeitig unter Dach und Fach sein, damit der Schulbetrieb der neuen Oberstufe im September 2011 anlaufen kann. Verteilungsplan und Rahmenrichtlinien sind deshalb vor wenigen Tagen dem Landesschulrat zur Begutachtung übermittelt worden.

Die fachlichen Rahmenrichtlinien, die derzeit für die Gymnasien und das erste Biennium der Fachoberschulen vorliegen, ersetzen die bestehenden Lehrpläne und orientieren sich an europäischen und internationalen Entwicklungen. So sind sie auf ein Lernen nach Kompetenzen ausgerichtet. Sie listen demnach nicht mehr einzelne Lerninhalte auf, sondern definieren in möglichst offenen Formulierungen, was Schüler nach dem ersten Biennium und am Ende der Oberschule wissen und können müssen.

"Mit den fachlichen Rahmenrichtlinien für die neue Oberstufe spannen wir einen pädagogischen Bogen vom Kindergarten bis zur Uni und schaffen rechtlich verbindliche Grundlagen für die Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche von 3 bis 19 Jahren", so Landesrätin Sabina Kasslatter Mur. Für den Kindergarten sowie die Grund- und Mittelschule seien bereits seit einigen Jahren Rahmenrichtlinien in Kraft, die das kompetenzorientierte Lernen in den Mittelpunkt stellten. "Diese haben sich bereits vielfach bewährt, sie finden Zustimmung bei den pädagogischen Fachkräften und Lehrpersonen, sie finden aber auch große Anerkennung im Ausland, wo sie als nachahmenswertes Beispiel zitiert werden", so Kasslatter Mur. Die Rahmenrichtlinien für die Oberschulen gingen ebenfalls in diese Richtung, sie sollten Signalwirkung haben und die Jugendlichen in den Mittelpunkt aller Bildungsbemühungen stellen, so die Landesrätin, die hofft, dass bald auch die noch fehlenden Rahmenrichtlinien für das Triennium der Fachoberschulen erstellt werden können.

Neben den fachlichen werden auch die organisatorischen Rahmenrichtlinien vom Landesschulrat begutachtet. Sie regeln die Gliederung der Unterrichtszeit samt den Jahresstundenkontingenten der einzelnen Fächer sowie Organisationsformen des Unterrichts. "Hier haben wir Richtlinien erarbeitet, die es den Schulen ermöglichen, in ihrer organisatorischen Autonomie innovative Modelle zur Gliederung der Unterrichtszeit anzudenken und umzusetzen", so Kasslatter Mur, die offene Lernformen, modulares Lernen, Praxisunterricht, Formen der Freiarbeit oder Blockunterricht als Beispiele nennt.

"Die Zeitkontingente sind in Stunden zu 60 Minuten angegeben, was es den Schulen ermöglicht, sie nach eigenen pädagogisch-didaktischen Zielen und dem eigenen Schulprofil auf die einzelnen Jahre zu verteilen und in Unterrichtseinheiten unterschiedlicher Länge zu gliedern", so Kasslatter Mur. Viel Wert solle dabei auf das fächerübergreifende und -verbindende Lernen gelegt werden.

Nach Anhören des Landesschulrats wird die Landesregierung am 13. Dezember über die fachlichen und organisatorischen Rahmenrichtlinien entscheiden und sie mit dem Schulverteilungsplan, dem Ausbildungsplan der Berufsbildung und dem neuen Direktionsverteilungsplan verabschieden. Anschließend werden die Rahmenrichtlinien dem Unterrichtsministerium nach Rom übermittelt – zur Anhörung und für das Gutachten des gesamtstaatlichen Schulrates.

chr