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Sprachförderung: Land bezuschusst weiterhin Lehrgangsbesuche
LPA - Wer zwischen 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 einen Sprachkurse begonnen hat oder beginnen will, kann um Landesförderung ansuchen. Den entsprechenden Wettbewerb zur Förderung des Besuchs von Zweit- und Fremdsprachenkursen hat die Landesregierung nun ausgeschrieben. Die Ansuchen sind im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung einzureichen.
Bezuschusst wird der Besuch von Kursen, die mindestens drei Wochen (19 Kalendertage) dauern und mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen. Für Intensivsprachwochen, die von den zuständigen Schulorganen organisiert und durchgeführt werden, gelten sieben Kalendertage und 25 Wochenstunden als Mindestprogramm. Vorausgesetzt wird bei Intensivkursen auch, dass wenigstens 15 Schüler derselben Schule daran teilnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte wirtschaftliche Voraussetzungen gebunden. Dabei entsprechen die Richtlinien zur Bemessung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit sowie die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Antragstellers entsprechen denen, die im Wettbewerb zur Gewährung der Studienbeihilfen an Studierende festgelegt sind. Sie können, wie auch die Wettbewerbsausschreibung und die Antragsformulare, auf der Homepage des Landesamtes für Hochschulförderung (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung) eingesehen und heruntergeladen werden. Die Antragsformulare liegen zudem im Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung auf.
Bewerber deutscher oder ladinischer Muttersprache können die Anträge im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen, Tel.: 0471 412945 einreichen. Anlaufstelle für Bewerber italienischer Muttersprache ist das Landesamt für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen, Neubruchweg 2, Bozen, Tel.: 0471 411271. Einreich- und Bearbeitungstermine sind der 31. Jänner 2011, der 31. Mai 2011 und der 30. September 2011.
jw