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Kulturförderung 2011: Anträge können bis 31. Jänner eingereicht werden

LPA - Kulturarbeit, Investitionen im Kulturbereich sowie kulturelle Bildungsarbeit werden auch im Jahr 2011 vom Land Südtirol gefördert. Unterstützt werden zudem Kulturschaffende. Die entsprechenden Ansuchen sind bis zum 31. Jänner 2011 im Amt für Kultur in der Landesabteilung Deutsche Kultur einzureichen.

Um Förderung kultureller Tätigkeiten und Investitionen können sich Körperschaften, Vereine, Komitees, Stiftungen und Genossenschaften bewerben, die eine kulturelle Tätigkeit auf Landes- oder Bezirksebene ausüben und nicht gewinnorientiert arbeiten. Unterstützung gibt es für Jahresprogramme und Projekte in den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst und Fotografie, Literatur, Film, Brauchtum, Volkskunde und Heimatpflege.

Im Bereich der Investitionen sind Beiträge für den Ankauf von Trachten und Instrumenten, von audiovisuellen Mitteln, Datenverarbeitungsgeräten und anderen technischen Geräten vorgesehen, die für die Durchführung der institutionellen Aufgaben notwendig sind. Für die Einrichtung und Anpassung von Probelokalen, Theaterbühnen und anderen kulturell genutzten Räumen stehen aufgrund der Haushaltskürzungen nur mehr begrenzte Mittel zur Verfügung.

Im Rahmen der Förderung Kunstschaffender werden Publikationen, Ausstellungen sowie die Aus- und Weiterbildung junger Künstlerinnen und Künstler bezuschusst.

Folgende Tätigkeiten werden schließlich im Rahmen der Bildungsförderung berücksichtigt: Organisation von wissenschaftlichen Tagungen, Kongressen und Symposien, die Erarbeitung, der Druck und der Ankauf von Publikationen sowie der Ankauf von wissenschaftlichem und didaktischem Material.

Im Südtiroler Bürgernetz sind unter der Webadresse www.provinz.bz.it/kultur Informationen zu den Beitragskriterien sowie alle Vordrucke abrufbar. Außerdem erteilt das Amt für Kultur unter Tel. 0471-413360 oder unter Kultur@provinz.bz.it gerne Auskunft zu den Förderungen.

jw