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Förderung postgradualer Ausbildungen: 31. Januar erster Gesuchstermin

LPA - Das Land Südtirol fördert Studierende, die im Anschluss an ihr mindestens dreijähriges Hochschulstudium eine postuniversitäre Ausbildung absolvieren. Dazu zählen Forschungsdoktorate, postuniversitäre Master, Spezialisierungskurse sowie Ausbildungs- und Berufspraktika.

Um Landesförderung ansuchen können Studierende, die im Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum 30. September 2011 ihre postgraduale Ausbildung beginnen oder fortsetzen. Sofern die postgraduale Ausbildung neu begonnen wird, darf das abgeschlossene Studium nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen. Die Studienbeihilfe beträgt maximal 9.000 Euro und kann für die gesetzliche Studiendauer gewährt werden.  Forschungsdoktorate werden über einen Zeitraum von höchstens vier Studienjahren gefördert.

Das jeweilige Ausmaß der Studienbeihilfen wird aufgrund von Studienkrediten, Arbeitsstunden beziehungsweise der Ausbildungsdauer sowie des bereinigten Einkommens berechnet. Bei Praktika und Doktoratsstudien wird außerdem das eventuell bezogene Entgelt berücksichtigt. Fallen für die postuniversitäre Ausbildung Studiengebühren von insgesamt mehr als 1.000 Euro an, wird die Studienbeihilfe angehoben. Die genauen Richtlinien sind in der Wettbewerbsausschreibung zu entnehmen.

Um die Studienbeihilfe angesucht wird im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen. Auf der Homepage des Amtes http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ werden die Antragsformulare zur Verfügung gestellt; außerdem sind dort die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen zu finden. Einreichetermine sind der 31. Januar 2011 und 30. September 2011.

jw