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Studienbeihilfen für Pflichtschüler: 8. August Zwischentermin

LPA - Grund- und Mittelschüler, die während des Schuljahres 2002/2003 außerhalb der Familie oder als Tagesheimschüler untergebracht sind, sollten sich den 8. August 2002 als Zwischentermin für die Einreichung der Anträge um Studienbeihilfe vormerken.

Die Anträge um Studienbeihilfe für Pflichtschüler, die während des Schuljahres aus objektiven Schwierigkeiten außerhalb der Familie oder als Tagesheimschüler untergebracht sind, liegen im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, zweiter Stock, Zimmer 205, in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen auf. Ausgefüllte Anträge können auch dort wieder abgegeben werden oder per Post an diese Adresse geschickt werden. Um die Studienbeihilfe kann nur angesucht werden, wenn das zulässige Höchsteinkommen nicht überschritten wird.

Der Zwischentermin für die Abgabe der Anträge ist der 8. August 2002. Als Endtermin ist der 17. Oktober 2002 festgelegt.

Alles Wissenswerte über Studienbeihilfen und entsprechende Gesuchsvordrucke sind im Südtiroler Bürgernetz unter der Internetadresse: www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung/4001/schulfuersorge/pflichtschulen zu finden.

Mittels Stichproben kann die Landesregierung jederzeit die Richtigkeit der im Gesuch enthaltenen Angaben überprüfen.

SAN