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Landesregierung heißt strengere Sprachregelungen an Uni gut
"Eine der Visitenkarten der Uni Bozen ist die Dreisprachigkeit und wir unterstützen alle Bemühungen, dieses Profil auch weiter zu schärfen." So hat Landeshauptmann Luis Durnwalder heute (7. Februar) das OK der Landesregierung für die neuen Sprach-Regelungen an der Freien Universität Bozen begründet. Sie sehen vor, dass die Studenten bestimmte Sprachkenntnisse vorweisen müssen.
Mit einer Anpassung der "Allgemeinen Studienordnung" will die Uni die Dreisprachigkeit wieder stärken, die Landesregierung hat die vorgelegte Anpassung heute gutgeheißen. Sie sieht vor, dass angehende Bachelor-Studenten bereits bei der Zulassung zum Studium die Kenntnis zweier Unterrichtssprachen (aus den drei Deutsch, Italienisch, Englisch) nachweisen müssen. "Für sie gilt als Voraussetzung das B2-Niveau, das etwa mit unserem Zweisprachigkeitsnachweis B zu vergleichen ist", so Landeshauptmann Durnwalder. Die Kenntnis der dritten Unterrichtssprache ist noch innerhalb des ersten Studienjahrs nachzuweisen. Für Masterstudenten gilt bei Studienanfang das (höchste) Niveau C1 als Voraussetzung für eine der drei Unterrichtssprachen, eine zweite muss auf B2 Niveau gebracht werden.
Neben den Voraussetzungen bei der Zulassung zum Studium sieht die neue Studienordnung zudem vor, dass die Studenten ihre Sprachkenntnisse während des Studiums verbessern - und dies auch nachweisen - müssen. So ist für das Studienende bei einem Bachelor-Studiengang vorgeschrieben, dass die Sprachkenntnis in einer Sprache C1-Niveau erreicht haben muss, in der zweiten Unterrichtssprache das Niveau B2+, in der dritten das Niveau B2. Für Master-Anwärter gelten bei Studienende die Niveaus C1 (für zwei Unterrichtssprachen) sowie B2 (für die dritte) als Mindestvoraussetzungen.
chr