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Auch 2011 Bildungsgutscheine für Kleinbetriebe

LPA - Klein- und Kleinstunternehmen können weiterhin um Bildungsgutscheine für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden ansuchen. Gesuchstermin ist der 10. jeden Monats. Die Möglichkeit dieser unbürokratischen Fortbildungsförderung war Ende vergangenen Jahres von der Landesregierung geschaffen worden. Für die Umsetzung sorgt die Landesabteilung Deutsche und ladinische Berufsbildung.

"Bildungsgutscheine sollen kleine und kleinste Betriebe dazu veranlassen, auf die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu setzen", so Landesrätin Sabina Kasslatter Mur und Landesrat Christian Tommasini. Auf ihre Initiative hin hatte die Landesregierung Ende vergangenen Jahres die Bildungsgutscheine auf der Grundlage ensprechender staatlicher Vorgaben eingeführt.

Um betriebliche Bildungsgutscheine können Südtiroler Klein- bzw. Kleinstunternehmen mit nicht mehr als 15 Angestellten bewerben. Mit den Bildungsgutscheinen werden Fortbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten finanziert, unabhängig von Qualifikation und Art des Arbeitsverhältnisses. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen den Wirtschaftsbereich betreffen, in dem das ansuchende Unternehmen tätig ist. Die
Fortbildungsziele werden zwischen Betrieb und Arbeitnehmenden vereinbart, wobei die Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedürfnisse der einzelnen Arbeitnehmenden zu berücksichtigen sind. Die Fortbildungsmaßnahme kann einen oder mehrere Weiterbildungskurse umfassen. Die betrieblichen Bildungsgutscheine können sowohl für Weiterbildung im In- als auch im Ausland verwendet werden.

Der betriebliche Bildungsgutschein deckt bis zu 80 Prozent der Kosten eines Fortbildungslehrgangs ab, die sich aus der Kursgebühr und den Kosten für den Arbeitsausfall zusammensetzen. Der öffentliche Beitrag kann allerdings nicht höher sein als die Kursgebühr. Ein Unternehmen kann für höchstens drei seiner Beschäftigten einen betrieblichen Bildungsgutschein beantragen, wobei der Höchstbetrag 3000 Euro beträgt.

Die Ansuchen um Bildungsgutscheine können bis zum 10. jenen Monats an die Landesabteilung für die deutsche und ladinische Berufsbildung, Dantestraße 3, Bozen gerichtet werden. Auskünfte erteilen dort die zuständigen Sachbearbeitenden Thomas Prunner, Tel. 0471 416930, eMail: thomas.prunner@provinz.bz.it, und Verena Hilpold, Tel 0471/416927, eMail: verena.hilpold@provinz.bz.it. Antragsvordrucke sind auf der Abteilungs-Homepage unter www.provinz.bz.it/berufsbildung (Stichwort "Formulare" - Bildungsgutscheine für Betriebe) zu finden. Nächster Einreichtermin ist somit der 10. März.

jw