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Ladinischprüfungen für Lehrer und Kindergärtnerinnen: Bis 19. Februar anmelden

LPA - Wer an einem ladinischen Kindergarten oder an einer ladinischen Schule als Lehrer oder Kindergärtnerin arbeiten will, muss eine Ladinisch-Prüfung ablegen, um auf die entsprechenden Ranglisten zu kommen. Anmeldungen zur Prüfung sind bis zum 19. Februar möglich.

 Die Ladinisch-Prüfung besteht aus einem mündlichen und schriftlichen Teil. Beim schriftlichen Teil muss eine Übersetzung aus dem Italienischen oder Deutschen ins Ladinische gemacht werden.

Alle Lehrer und Kindergärtnerinnen, die die Ladinisch-Prüfung bestehen, können sich in die Ranglisten für die ladinischen Schulen und Kindergärten eintragen lassen. Ihnen wird die Ladinischprüfung für das Niveau A der Dreisparchigkeitsprüfung anerkannt. 

Zur Vorbereitung auf die Prüfung gab es verschiedene Kurse auf Badiot (Gadertaler Ladinisch) und Gherdëina (Grödner Ladinisch) vom ladinischen Kulturinstitut. In den Kindergartendirektionen und Schuldirektionen sowie im ladinischen Schulamt ist das Buch "Cultura ladina" zur Vorbereitung auf die Prüfung erhältlich.

Noch bis zum Samstag, 19. Februar, können sich Interessierte zur Ladinisch-Prüfung für die Arbeit an der ladinischen Schule und am ladinischen Kindergarten beim ladinischen Schulamt in der Bindergasse in Bozen anmelden

SAN