Aktuelles

Abkommen mit Uni Bozen zur Überprüfung der Zweisprachigkeit unterzeichnet

LPA - Landeshauptmann Luis Durnwalder, Universitätspräsident Konrad Bergmeister und Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur haben heute, 18. Februar, ihre Unterschrift unter das im Jänner von der Landesregierung genehmigte Abkommen zur Überprüfung der Zweisprachigkeit durch die Freie Universität Bozen gesetzt. Demnach berät das Sprachenzentrum der Universität das Land bei der Einstufung von Sprachzertifikaten, die dem Zweisprachigkeitsnachweise gleichgestellt sind.

Universitätspräsident Bergmeister, Landeshauptmann Durnwalder und LRin Kasslatter Mur bei der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Überprüfung der Zweisprachigkeit (FOTO:LPA/Pertl)

Wie im Abkommen vorgesehen, unterstützen und beraten das Sprachenzentrum und das Studentensekretariat der Freien Universität Bozen von nun an das Landesamt für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung, wenn Gutachten zur Zweisprachigkeit ausgestellt werden müssen. „Da die Zuordnung von Sprachzertifikaten bzw. Studiengängen nicht von politischer Seite erfolgen kann, wird die Universität beauftragt, das zuständige Landesamt in Zweifelsfällen fachtechnisch zu unterstützen und zu beraten“, sagt Landeshauptmann Durnwalder.

Das Sprachzentrum, das selbst Prüfungssitz für internationale Sprachzertifikate ist, kümmert sich also im Rahmen der Vereinbarung bei Zweifelsfällen um die Gutachten für die Anerkennung von Sprachzertifikaten für die deutsche und/oder italienische Sprache. Es ordnet die Zertifikate dabei einem Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zu. Außerdem erstellt es jedes Jahr ein Verzeichnis der Sprachzertifikate und –nachweise für das Landesamt für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung.

Das Studiensekretariat befasst sich mit den Gutachten zur Einordnung von Universitätsstudiengängen auf der Basis des Bologna-Prozesses und stellt fest, in welcher Sprache die verschiedenen Studiengänge vorwiegend abgehalten werden. Daraus kann dann abgeleitet werden, ob der Zweisprachigkeitsnachweis der Laufbahn A zuerkannt werden kann. Seit vergangenem Jahr ist es nämlich möglich, den Zweisprachigkeitsnachweis der Laufbahn A zu erlangen, wenn man die Oberschule in der einen und ein Universitätsstudium in der jeweils anderen Sprache absolviert. Die Gutachten der Universität sind für das Land nicht bindend. Über die Anerkennung entscheidet das Landesamt für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung. Das Sprachzentrum der Universität nimmt keine Sprachzertifikate für die Anerkennung als Zweisprachigkeitsnachweis entgegen und stellt auch keine Bescheinigungen dazu aus.

SAN

Bildergalerie