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Ab 7. März kann um Leistungsstipendien und Leistungsprämien angesucht werden

LPA - Im Studienjahr 2010/11 vergibt das Land Südtirol zum fünften Mal Leistungsstipendien und Leistungsprämien. Studierende mit ausgezeichnetem Studienerfolg können sich ab 7. März 2011 im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung Leistungsstipendien darum bewerben.

Ab 7. März kann um Leistungsstipendien und Leistungsprämien angesucht werden

Studierende, die im akademischen Jahr 2009/2010 die erforderliche Studienleistung von mindestens 40 Studienkrediten (ECTS) und einen Mindestnotendurchschnitt oder eine Abschlussnote des Bachelors von mindestens 1,5 (Ausland) oder 27/30 (Italien) erzielt haben, können sich um ein Leistungsstipendium bewerben. Der Notendurchschnitt wird als gewichteter Durchschnitt aus den Noten und ECTS jeder einzelnen Prüfung errechnet, die der oder die Studierende im Online-Gesuch angibt. Der Betrag des einzelnen Stipendiums wurde heuer auf 1.160 Euro erhöht.

Außerdem werden wieder ausgezeichnete Abschlussnoten prämiert: 40 Uni-Absolventen, die ihr mindestens vierjähriges Studium mit einer exzellenten Note abgeschlossen haben, können in den Genuss dieser Prämie von ebenfalls jeweils 1.160 Euro kommen. Wichtigste Voraussetzung für die Prämie ist das Weiterstudium in Form einer postuniversitären Ausbildung - also eines weiterbildenden Masters der Aufbaustufe, postgradualen Masters, Spezialisierungskurses, Forschungsdoktorates oder Doktoratsstudiums.

Um das Leistungsstipendium und die Leistungsprämie kann von 7. März 2011 bis einschließlich 7. April 2011 im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen angesucht werden. Die Anträge sind auf der Webseite www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung zu finden.

Studierende, die zum ersten Mal um eine Förderung ansuchen, können ihren Account, bestehend aus Benutzernamen und Passwort, ab sofort persönlich und nach Vorlage eines Personalausweises, der Steuerkarte oder der Gesundheitskarte und einer E-Mail-Adresse im Landesamt beantragen. Nach Versenden des Antrags erhalten die Antragstellenden eine Bestätigungs-E-Mail, die als Nachweis für die ordnungsgemäß erfolgte Einreichung gilt. Nähere Auskünfte erteilt das Landesamt für Hochschulförderung unter der Rufnummer 0471 41 29 37 oder via E-Mail (hochschulfoerderung@provinz.bz.it). Die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen sind unter http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung zu finden.

jw

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