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Noch bis zum 2. September um Rückvergütung von Reisespesen ansuchen

LPA - Hochschüler können für Fahrten zwischen Wohnsitz und Studienort beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge noch bis zum Montag, 2. September 2002, und nicht wie ursprünglich festgelegt bis zum 31. August 2002 um eine Vergütung von Reisespesen für das akademische Jahr 2001/2002 ansuchen.

Hochschüler, die im akademischen Jahr 2001/2002 an einer Universität oder Fachhochschule außerhalb Südtirols, in Italien, oder in Ländern des deutschen Kulturraumes inskribiert sind und –mit Ausnahme des Studienerfolges– die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbeihilfe erfüllen, können um eine pauschale Rückvergütung ihrer Reisekosten ansuchen. Dabei darf das bereinigte Einkommen ihrer Familie im Jahre 2000 die Grenze von 22.207,65 Euro nicht überschritten haben.

Anrecht auf die Vergütung haben Studierende, die sich aus Studiengründen mindestens 150 Tage am Studienort oder in seiner unmittelbaren Umgebung dauerhaft aufhalten und mindestens fünfmal zwischen Wohnsitz und Studienort hin- und zurückfahren.

Die Vergütung erfolgt – für die Strecke zwischen Wohnsitz und Studienort – für zwei Hin- und Rückfahrten zu 100 Prozent und für weitere drei Hin- und Rückfahrten zu 50 Prozent. "Angesichts des hohen Verwaltungsaufwandes bei der Bearbeitung der Anträge, kann die Vergütung nur Studierenden zugewiesen werden, die in Anwendung der einschlägigen Richtlinien Anspruch auf einen Betrag von nicht weniger als insgesamt 103,00 Euro haben", erklärt Eva Vicari, die Koordinatorin des Bereichs Hochschulförderung im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge.

Die Anträge sind spätestens bis Montag, 2. September 2002 (Endtermin), beim Amt für Schul- und Hochschulfürsorge einzureichen. "Als letzter Einreichtermin war ursprünglich der 31. August 2002 festgelegt worden. Da dieser Termin jedoch auf einen Samstag fällt, können die Anträge noch bis einschließlich Montag, 2. September 2002, vorgelegt werden", sagt Vicari.

Die Gesuchsvordrucke sind im Amt erhältlich sowie via Internet unter abrufbar: www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung abrufbar. Den Anträgen ist eine Fotokopie der Steuererklärung des Studierenden und seiner Eltern oder seines Ehepartners beizulegen.

Detailliertere Auskünfte können direkt im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Bereich Hochschulförderung, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 213 – 217, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen, sowie unter der Telefonnummer 0471 413303 eingeholt werden. Informieren können sich die Studenten auch unter der E-mail-Adresse: Margherita.Burger@provinz.bz.it.

SAN