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Ober-, Berufs- und Fachschüler können bis 6. Oktober um Stipendien ansuchen

LPA – Auch im kommenden Schuljahr können sich Schüler der Oberstufe um eine Studienförderung bewerben. Die Landesregierung stellte vor wenigen Tagen auf Vorschlag von Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur für diesen Zweck sieben Millionen Euro bereit. Für die Gesuchsstellung haben die Oberschüler bis zum 6. Oktober 2011 Zeit.

2340 Studienbeihilfen zu 2800 Euro stellt die Landesregierung Ober-, Kunst-, Berufs- und Fachschülern im kommenden Schuljahr 2011/12 zur Verfügung. Sie kommen in erster Linie Schülern zugute, die während des Schuljahrs nicht in ihrer Familie leben können, also beispielsweise in einem Heim untergebracht sind. Die Höhe des einzelnen Stipendiums hängt vom Familieneinkommen ab, beträgt wie im Vorjahr höchstens 2800 und mindestens 1200 Euro. „Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens, die zur Inanspruchnahme dieser Studienförderung berechtigt, haben wir von bisher 23.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben“, berichtet Bildungslandesrätin Kasslatter Mur. Sie verweist zudem darauf, dass die Bewertung der Einkommens- und Vermögenssituation auf der Grundlage neuer Richtlinien erfolge, wodurch unter anderem die Staffelung kleine Veränderungen erfahren habe.

„Im vergangenen Jahr haben insgesamt 9300 Ober- und Berufsschüler eine Studienbeihilfe erhalten, davon waren 1600 Heimschüler“, zieht die Landesrätin Bilanz, „wir rechnen damit, dass diese Zahl im kommenden Schuljahr in etwa gleich bleiben wird.“

Auch die nun von der Landesregierung genehmigte Ausschreibung sieht vor, dass die Studienbeihilfe für Tagesheimschüler um 30 Prozent reduziert wird, für Fahrschüler um 80 Prozent. In den Genuss einer Studienbeihilfe kommen können nur Schüler, die für dieselbe Ausbildung keine anderen finanziellen Zuwendungen oder etwa einen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.

Die Gesuchsvordrucke liegen im Landesamt für Schulfürsorge, in allen Schuldirektionen sowie in allen Berufsberatungsstellen auf. Einzureichen ist der Antrag bei der zuständigen Schule. Nur im Fall einiger Privatschulen kann der Antrag direkt im zuständigen Landesamt eingereicht werden. Der einzige Einreichtermin ist der 6. Oktober 2011. „Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, da ansonsten der Anspruch erlischt“, betont der Direktor im Landesamt für Schulfürsorge, Richard Paulmichl.

Unterlagen sind für das Ansuchen übrigens keine erforderlich, alle Angaben werden eigenverantwortlich gemacht, allerdings in Form von Stichproben kontrolliert. Im Falle einer solchen Routinekontrolle kann das Landesamt für Schulfürsorge die notwendige Dokumentation anfordern und auf ihre Richtigkeit überprüfen.

Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Schulfürsorge in der Bozner Andreas-Hofer-Straße 18 (2. Stock, Zimmer 205) oder telefonisch unter den Nummern 0471 413305 und 0471 412924 bzw. 0471 412925. Wer sich die Informationen oder Gesuchsvordrucke aus dem Südtiroler Bürgernetz holen möchte, wird unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung fündig.

jw