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Studienstipendien für Oberschüler

Schüler der Sekundarschulen II. Grades und der Kunstschulen können, sofern sie die Voraussetzungen haben, um eine Studienbeihilfe für das Schuljahr 2002/03 ansuchen. Die Ansuchen müssen innerhalb 3. Oktober (letzter Termin) bei der betreffenden Schule bzw. direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, A. Hofer-Straße 18, Bozen, eingereicht werden; Gesuchsvordrucke liegen in allen Gemeinden, im besagten Landesamt und in den Berufsberatungsstellen auf bzw. sind im Internet abrufbar.

Dem Antrag ist eine nicht beglaubigte Fotokopie der Steuererklärung 2001 für das Jahr 2000 beizulegen. Das Höchstmaß einer Studienbeihilfe beträgt 2640 Euro und entspricht einem bereinigten Einkommen von 1550 Euro für Schüler, die während des Schuljahres außerhalb der Familie wohnen müssen; für Tagesheimschüler wird das Ausmaß der Beihilfe um 30 % reduziert; die Beihilfe für alle anderen Berechtigten beträgt 300 €. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens beträgt 17.500 €. - Für Schüler, die das 9. Pflichtschuljahr besuchen, ist der Antrag um Studienbeihilfe für Oberschulen auszufüllen.

Die Landesverwaltung kann mittels Stichproben jederzeit die Richtigkeit der im Gesuch enthaltenen Angaben überprüfen. Anträge, die wegen Falscherklärung vom Genuß beantragter Beiträge ausgeschlossen wurden, werden für die Dauer von drei Jahren nach dem Abschluß nicht mehr berücksichtigt. 

Weitere Informationn können im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, A. Hofer-Straße 18, Bozen, Landhaus VII, sowie unter Tel. 0471 413305/413344/412924/412925 eingeholt werden, ebenso über Internet: www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung/4001/schulfuersorge/oberschulen.

VA