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Unbefristete Arbeitsverträge an Schulen: Dekret und Stellenverzeichnis veröffentlicht

LPA - An der Anschlagtafel des Deutschen Schulamtes ist das Dekret des Schulamtsleiters vom heutigen 28. Juli veröffentlicht worden, es betrifft die Anzahl der Stellen für den Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen für den Unterricht an Grund-, Mittel- und Oberschulen mit deutscher Unterrichtssprache und Errichtung des Landeszusatzstellenplans für das Schuljahr 2011/2012. Das Stellenverzeichnis mit der Angabe der Stellen, die bei der Stellenwahl für den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages am kommenden Mttwoch, 3. August, gewählt werden können, ist auf der Homepage des Deutschen Schulamtes (www.provinz.bz.it/schulamt/) einsehbar. Dies teilt Arthur Pernstich in Vertretung von Schulamtsleiter Peter Höllrigl mit.

Für den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages auf Stellen des rechtlichen Stellenplans oder des Landeszusatzstellenplans stehen folgende Stellen zur Verfügung: Stellen, die bis zum 31. August frei oder zum 30. Juni verfügbar sind. Diese Stellen sind im Stellenverzeichnis als Supplenzstellen vom 1. September bis 31. August oder 30. Juni gekennzeichnet.

Aufgrund neuer Bestimmung können auch Stellen gewählt werden, die sich aus folgenden Gründen ergeben: mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit; auf zwei Jahre ausgerichtete Teilzeit; Reduzierung der Unterrichtszeit; Freistellung aus Erziehungsgründen; Teilzeitwartestände oder andere ganzjährige Abwesenheiten (ab 1. September bis mindestens 30. April).

Zudem werden Reststundenaufträge von mindestens 30 Prozent eines Vollauftrages vergeben; dadurch erhöht sich aber nicht die Anzahl der Personen, die im jeweiligen Stellenplan der Grundschule oder in der jeweiligen Wettbewerbsklasse in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen werden.

Lehrpersonen, die eine ganze Stelle für die unbefristete Aufnahme gewählt haben, können bis zum Freitag, dem 5. August, beim Direktor bzw. der Direktorin der Schule, die sie gewählt haben, um Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis ansuchen; das Recht auf Teilzeit und das gewünschte Ausmaß hängt dabei von den Rahmenbedingungen in der jeweiligen Direktion ab.

mac