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Landesregierung legt Kriterien für archäologische Grabungen fest

Wer anstelle des Landesdenkmalamts auf dem eigenen Grundstück archäologische Grabungen durchführt, wird dafür vom Land finanziell entschädigt. Heute (8. August) hat die Landesregierung die Kriterien für diese "privaten" Grabungen geändert. So ist nun ein Termin für die Abgabe der entsprechenden Ansuchen und ein weiterer für die Einreichung der Abrechnung vorgesehen.

Wie Landeshauptmann-Stellvertreter Hans Berger, unter dessen Federführung die Landesregierung heute in Abwesenheit von Landeshauptmann Luis Durnwalder getagt hat, nach Abschluss der Sitzung erklärte, sei bereits seit längerem die Möglichkeit gegeben, als Private archäologische Grabungen zu übernehmen. Konkret heißt dies: Wenn jemand baut und auf archäologisch interessante Objekte stößt, dann muss das Gelände vor dem Weiterbau wissenschaftlich untersucht werden. "Nur ist es so, dass das Landesdenkmalamt dafür nicht immer über die nötigen Mittel verfügt und sich daraus früher lange Wartezeiten ergeben haben, in denen der Bau stillstand", so Berger.

Um dies zu verhindern, wurde die Möglichkeit vorgesehen, dass Private die Grabungen in Absprache mit dem Landesdenkmalamt durchführen und finanzieren. Vom Land gibt's danach einen entsprechenden finanziellen Beitrag, womit die öffentliche Hand entlastet und private Bauherren vor allzu lang stillstehenden Baustellen bewahrt werden.

Die administrative Abwicklung der ganzen Prozedur hat die Landesregierung heute allerdings neu geregelt, vor allem, um dem Landesdenkmalamt eine größere Planungssicherheit einzuräumen. "So haben wir einen einheitlichen Termin festgelegt, bis zu dem die Finanzierungsansuchen für archäologische Grabungen eingereicht werden müssen", so der Landeshauptmann-Stellvertreter. Dank dieses Termins ergebe sich relativ früh im Jahr ein Überblick über die im folgenden Haushaltsjahr benötigten Mittel.

Zudem wurde auch der Iter für die Abrechnung gestrafft. So sehen die neuen Kriterien vor, dass der Antragsteller nach Abschluss der Grabungen einen Monat Zeit hat, die entsprechenden Rechnungen einzureichen. Diese werden danach vom zuständigen Amt überprüft, bevor der Beitrag ausgeschüttet wird.

chr