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Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen: neue Kriterien

LPA - Forschungsdoktorate, weiterbildende Masterstudiengänge der Grund- oder Aufbaustufe in Italien, postgraduale Master im Ausland, Spezialisierungskurse sowie Ausbildungs- und Berufspraktika: Für diese postuniversitären Ausbildungsstudiengänge - nach einem mindestens dreijährigen Hochschulestudium - werden Studienbeihilfen vergeben. Jetzt hat die Landesregierung die neuen Kriterien festgelegt.

Voraussetzung ist, dass ein vorgesehenes Höchsteinkommen nicht überschritten wird, zudem darf im selben Zeitraum keine andere Beihilfe zur Bildungsförderung in Anspruch genommen werden, außerdem muss es sich um die erste postuniversitäre Ausbildung dieser Art handeln. Das abgeschlossene Studium darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.

Ansuchen können Studierende, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 ihre postgraduale Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen. Die Studienbeihilfe beträgt maximal 9.000 Euro und kann für die gesetzliche Studiendauer gewährt werden. Forschungsdoktorate werden für einen maximalen Zeitraum von vier Studienjahren gefördert.

Das jeweilige Ausmaß der Studienbeihilfen wird aufgrund von Studienkrediten, Arbeitsstunden beziehungsweise der Ausbildungsdauer sowie des bereinigten Einkommens berechnet. Bei Praktika und Doktoratsstudien wird außerdem das eventuell bezogene Entgelt berücksichtigt: Fallen für die postuniversitäre Ausbildung Studiengebühren von insgesamt mehr als 1.000 Euro an, wird die Studienbeihilfe angehoben. Beziehen Studierende in dem Zeitraum, für den eine Studienbeihilfe beantragt wird, ein Praktikumsentgelt, das mehr als 1.300 Euro brutto pro Monat beträgt, oder erhalten sie ein Gehalt als wissenschaftliche Mitarbeiter, das mehr als 1.500 Euro brutto pro Monat beträgt, wird keine Studienbeihilfe gewährt.

Um die Studienbeihilfe angesucht werden kann im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen. Auf der Homepage des Amtes http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ werden die Antragsformulare zur Verfügung gestellt; außerdem finden sich dort die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen. Die Einreichetermine sind der 31. Jänner 2012 und der 1. Oktober 2012.

mac