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Anpassung des Lehrlingsgesetzes: LR Kasslatter Mur trifft Sozialpartner

Die Regierung in Rom hat 2011 die Lehrlingsausbildung auf eine neue Grundlage gestellt. Weil Südtirol im Lehrlingswesen nur sekundäre Gesetzgebungsbefugnisse hat, muss das Land nun bis Ende April 2012 das Landeslehrlingsgesetz an die neuen Vorgaben anpassen. Heute (18. Jänner) haben sich Landesrätin Sabina Kasslatter Mur und die Experten des Landes mit den Sozialpartnern getroffen, um die notwendigen Änderungen in die Wege zu leiten.

Südtirol geht seit Jahrzehnten seinen eigenen Weg in der Berufsbildung und setzt erfolgreich auf das duale Modell der Berufsausbildung. Der Staat hat mit der Reform der Lehrlingsausbildung einen Schwenk in diese Richtung gemacht, weil aber einige Normen des Landeslehrlingsgesetzes nicht mit der staatlichen Neuregelung konform sind, muss das Landesgesetz bis zum 25. April 2012 angepasst werden. Heute hat sich die in der Landesregierung für die Materie zuständige Landesrätin Kasslatter Mur mit den Sozialpartnern getroffen, um die Anpassung anzudiskutieren.

„Die Lehre soll staatsweit als Instrument dienen, die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Italien zu bekämpfen. Wir sind die einzige Provinz Italiens, in der die duale Ausbildung traditionell schon sehr gut funktioniert und mit einem anerkannten Abschluss endet. Wir brauchen auch künftig ein Modell, das zum einen von den Jugendlichen und ihren Eltern und zum anderen von den Arbeitgebern gut angenommen wird. Ich wünsche mir, dass die Lehre durch eine Reform des Landesgesetzes an Attraktivität gewinnt“, so Kasslatter Mur zur Ausgangslage.

Die neue staatliche Regelung sieht drei Typen von Lehre vor, die Lehre zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms, die berufsspezialisierende Lehre und die Lehre zur Höheren Berufsbildung und Forschung.

Beim ersten Typ, die unserer traditionellen Lehre entspricht, sind analog zur Vollzeit-Berufsausbildung zwei Abschlüsse vorgesehen, nämlich die so genannte „berufliche Qualifikation“ (qualifica) nach maximal drei Jahren und das so genannte „Berufsbildungsdiplom“ (diploma professionale) nach vier Jahren.  Wie bisher müssen die Jugendlichen für den Antritt dieser Lehre 15 Jahre alt sein und das Mittelschuldiplom in der Tasche haben. Über die Lehre kann das 10. Pflichtschuljahr und die Bildungspflicht bis 18 erfüllt werden. Das Höchstalter für die Lehre ist auf 25 Jahre festgelegt worden.

Angepasst worden sind auch die Regelungen für die „berufsspezialisierende Lehre“ (apprendistato professionalizzante). Dieser Typ Lehre wird nun im Wesentlichen durch die staatlichen Kollektivverträge geregelt und nicht mehr über Regionalgesetze. Der Staat macht bei der Ausbildung der Lehrlinge keinerlei Vorgaben, sondern delegiert dieses Thema an die Sozialpartner.

Schließlich enthält das neue staatliche Regelwerk auch die Normen für die so genannte „Lehre zur Höheren Berufsbildung“ (apprendistato di alta formazione e ricerca). Diese Lehre kann weiterhin von 18 bis 29 Jahren absolviert werden. Über diesen Typ Ausbildung sind neben Abschlüssen an Universitäten und der Höheren Technischen Bildung auch  Forschungsdoktorate möglich. Neu ist, dass über diesen Vertragstyp auch Praktika in Berufen vorgesehen sind, die zu einer Eintragung in ein Berufsalbum führen. Der Staat hat hier keine Höchstdauer für die Lehrverträge festgesetzt.

Die Rahmenbestimmungen in puncto Lehrdauer und Abschlüsse müssen vom Land Südtirol übernommen werden, erklärt Cäcilia Baumgartner, Direktorin im Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung: „Da das Arbeitsrecht ausschließlich in der Kompetenz des Staates liegt, sind die Spielräume in diesem Bereich von vorneherein kaum vorhanden. Mehr Möglichkeiten gibt es bei der Ausbildung der Lehrlinge. Da über diesen Typ Lehre die Bildungspflicht erfüllt werden kann, müssen aber auch in diesem Punkt bestimmte Standards berücksichtigt werden.“

Das Berufsbildungsdiplom, das mit dem staatlichen Einheitstext nun auch über die Lehre erworben werden kann, eröffnet den Zugang zum von der Landesregierung geplanten maturaführenden Jahr in Vollzeit. „Die Absolventen der Lehre, die die Matura in der Berufsbildung absolvieren wollen, müssen auf jeden Fall Kompetenzen in Allgemeinbildung haben, die über jene der Lehrlingsausbildung hinausgehen. Es muss überlegt werden, auf welchem Weg diese Kompetenzen erworben werden können, etwa durch zusätzliche Kurse“, so der Bereichsleiter für Berufsbildung im deutschen Bildungsressort, Hartwig Gerstgrasser.

Ein problematischer Punkt, so die Landesrätin, sei, dass der Staat bei der traditionellen Lehre keine Saisonverträge vorsehe und es nicht Kompetenz des Landes sei, Bestimmungen im Vertragsrecht zu erlassen: „Da die Saisonverträge aber die Säule unserer Lehrlingsausbildung im Gastgewerbe sind, werden wir in Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien alles tun müssen, unsere gut funktionierende Lehrlingsausbildung im Gastgewerbe zu bewahren.“

Die berufsspezialisierende Lehre („apprendistato professionalizzante“) ist in Südtirol ähnlich geregelt wie die traditionelle Lehre. Künftig sollte diese Lehrvertragsform auch bei uns über weite Teile durch die staatlichen Kollektivverträge geregelt werden. „Eine Änderung diesbezüglich ist notwendig, weil der Vertragstyp mit der derzeitigen Landesregelung von den Betrieben nur wenig angenommen worden ist, unter anderem weil laut derzeitiger Regelung mehr Kursstunden vorgesehen sind als beim Staat und weil der Betrieb nicht Teile dieser Ausbildungskurse übernehmen darf. „Es ist mein Ziel, den ‚apprendistato professionalizzante’ zu liberalisieren, weil durch diesen Vertrag so genannte „atypische Verträge“ wie etwa der Projektvertrag zurückgedrängt werden könnten“, so Kasslatter Mur.

Ende Februar treffen sich Landesrätin, Landesexperten und Sozialpartner zum nächsten runden Tisch. Bis dahin arbeiten die Landesämter einen Gesetzesentwurf aus, auf dessen Grundlage die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter ihre Vorstellungen zur Novellierung des Lehrlingsgesetzes einbringen können.

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