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Info-Blatt zur Bildungspflicht

Die Landesabteilung Arbeit hat in Zusammenarbeit mit den Schul- und Berufsberatungsdiensten des Landes ein Faltblatt über die Bildungspflicht für Jugendliche herausgegeben. Nach Abschluss der Schulpflicht mit 15 Jahren besteht nämlich für alle Jugendlichen bis zu 18 Jahren die sogenannte Bildungspflicht. Dieser kann über den Besuch einer Oberschule, eines Vollzeitlehrganges der Berufsbildung oder auch im Rahmen eines Lehrverhältnisses nachgekommen werden.

Wie die für das Arbeitswesen, die italienische Schule und italienische Berufsbildung zuständige Landesrätin, Luisa Gnecchi, betont, sorgen diese Neuerungen im Ausbildungswesen bei vielen betroffenen Jugendlichen, aber auch bei Eltern, Familien und Institutionen für einige Zweifel. Deshalb soll das Faltblatt Aufschluss darüber geben, was die Bildungspflicht ist und wie diese erfüllt werden kann.

Die Beratungsdienste des Landes wollen mit diesem Faltblatt vor allem jene Jugendlichen ansprechen, die ihre Schule oder ihr Lehrverhältnis abbrechen und nach neuen Möglichkeiten zur Ausbildung suchen. Auch ist das Info-Blatt an jene Jugendlichen gerichtet, die nach Abschluss der Schulpflicht Klärungsbedarf zur Erfüllung der Bildungspflicht haben. Deshalb sind im Faltblatt neben allgemeinen Informationen auch alle Anlauf- und Dienststellen angeführt, welche zur die Bildungspflicht Auskunft und Beratung anbieten.

Das Faltblatt kann beim Sekretariat der Abteilung Arbeit in der Leonardo-da-Vinci-Straße 7 in Bozen kostenlos bezogen werden

VA